Nichtraucherschutz

Unser Gemeinwesen hat es in vielen umweltrelevanten Bereichen geschafft, den Schadstoffausstoß zu verringern und so die Allgemeinbevölkerung vor krankheitserregenden Umwelteinflüssen weitgehend zu schützen.
Oft wird nicht berücksichtigt, dass durch den Tabakrauch in Innenräumen eine beträchtliche Feinstaubbelastung und eine bedenkliche Gefährdung durch Rauchinhaltsstoffe bestehen. Es konnte mittlerweile durch zahlreiche Studien erwiesen werden, dass Passivraucher nahezu das gleich hohe Risiko haben an tabakverursachten Erkrankungen (wie etwa Lungen- und Kehlkopfkrebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten, chronischen Lungenerkrankungen u.a.m.) zu leiden, wie aktive Raucher.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die einen umfassenden Schutz der Nichtraucher und Nichtraucherinnen, insbesondere der Kinder gewährleisten.In Österreich werden nun die strengen Regelungen des Nichtraucherschutzes lt. Tabakgesetznovelle BGBl.I Nr. 167/2004 umgesetzt.
Seit 1. Jänner 2005 besteht ein gesetzliches Rauchverbot an geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten. Das sind Räumlichkeiten, die durch einen nicht beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können - das sind z.B. Amtsgebäude, schulische Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel, Büroräume in denen Parteienverkehr stattfindet, Geschäftslokale usw. Insbesondere sollte durch die Einrichtung von Nichtraucherbereichen in Gastronomiebetrieben eine deutliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes erzielt werden.
Informationen u. Links zum Thema
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen - Nichtraucherschutz in Österreich
Arbeitskreis Innenraumluft im Lebensministerium - Positionspapier zu Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Initiative Ärzte gegen Raucherschäden - Nichtraucher bzw. Passivraucher fragen
Arbeiterkammer Oberösterreich - Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz



