Die Seveso II-Richtlinie
Innerhalb der EU soll damit ein hohes Schutzniveau auf effektive und konsistente Art und Weise sichergestellt werden.
EU-weit werden von dieser Richtlinie etwa 8000 Betriebe erfasst. Betroffen sind vornehmlich große Chemieanlagen, Erdölraffinierien, große Treibstoff- und Flüssiglager, Produktion von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und ähnlichem, LNG-Terminals und -lagerungen. In Österreich sind rund 150 Betriebe von dieser Regelung betroffen, davon liegen etwa 20 Betriebe in der Steiermark.
Die wichtigsten Bundesgesetze sind:
- die Gewerbeordnung (Abschnitt 8a)
- das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2000)
- das Mineralrohstoffgesetz
- das Emissionsgesetz für Kesselanlagen.
Dazu wurden zwei Durchführungsverordnungen erlassen:
- die Industrieunfallverordnung (IUV)
>> und
- die Bergbau-Unfallverordnung
Weitere aktuelle Informationen zur Richtlinie finden Sie auf der Seite des



