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Die Seveso II-Richtlinie

Ziel der „Seveso II-Richtlinie“ ist es, Industriekatastrophen unter Beteiligung gefährlicher Stoffe zu vermeiden bzw. ihre Folgen, die Schäden für Mensch, Umwelt und Sachwerte zu minimieren.

Innerhalb der EU soll damit ein hohes Schutzniveau auf effektive und konsistente Art und Weise sichergestellt werden.

EU-weit werden von dieser Richtlinie etwa 8000 Betriebe erfasst. Betroffen sind vornehmlich große Chemieanlagen, Erdölraffinierien, große Treibstoff- und Flüssiglager, Produktion von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und ähnlichem, LNG-Terminals und -lagerungen. In Österreich sind rund 150 Betriebe von dieser Regelung betroffen, davon liegen etwa 20 Betriebe in der Steiermark. 

Die wichtigsten Bundesgesetze sind:

-          die Gewerbeordnung (Abschnitt 8a)

-          das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2000)

-          das Mineralrohstoffgesetz

-          das Emissionsgesetz für Kesselanlagen.

 

Dazu wurden zwei Durchführungsverordnungen erlassen:

-          die Industrieunfallverordnung (IUV)   Externe Verknüpfung >>   und

-          die Bergbau-Unfallverordnung

 

In der Steiermark sind folgende Gesetze und Verordnungen relevant:  

-          das Steiermärkische IPPC-Anlagen und Seveso II - Betriebe-Gesetz   Externe Verknüpfung >>

-          das Steiermärkische Katastrophenschutzgesetz   Externe Verknüpfung >>

-          das Steiermärkische Raumordnungsgesetz   Externe Verknüpfung >>

-          die  Steiermärkische Seveso II BetriebeunfallVO - StSBUV   Externe Verknüpfung >> 

 

Weitere aktuelle Informationen zur Richtlinie finden Sie auf der Seite des

 
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