Verdachtsflächendatenbank Steiermark und Auskunftserteilung

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In der Steiermark wurden Altablagerungen und Altstandorte bereits vor Inkrafttreten des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) im Juli 1989 in der sogenannten "Grundwasserschutzkartei" erfasst und werden nunmehr in der Verdachtsflächendatenbank der Abteilung 15 geführt.
Nach einer Risikoabschätzung durch die Amtssachverständigen der Abteilung 15, werden jene Flächen von denen eine Umweltgefährdung ausgehen kann, dem ALSAG entsprechend, vom Landeshauptmann an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeldet und dort einer Erstbewertung unterzogen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Erstbewertung wird entschieden, ob die Aufnahme der Flächen in den Verdachtsflächenkataster beim Umweltbundesamt erfolgt.
Anschließend werden vom Amt der Stmk. Landesregierung Untersuchungen der Schutzgüter Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft durchgeführt. Anhand dieser Ergebnisse erfolgt eine Gefährdungsabschätzung. Dies ist die Beurteilung, ob eine Verdachtsfläche eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung verursacht oder eine hohe Umweltgefährdung darstellt und entscheidet über die Aufnahme der Verdachtsfläche als Altlast in der Altlastenverordnung beim Umweltbundesamt.
Wird keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung oder -gefährdung festgestellt, verbleibt diese Fläche als Evidenzfläche in der Verdachtsflächendatenbank Steiermark, welche in der Abteilung 15 geführt wird.

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Die Verdachtsflächendatenbank Steiermark wird bei der Abteilung 15 geführt und verzeichnet ca. 9000 Flächen (Altstandorte und Altablagerungen).
Ca. 500 Flächen wurden als Verdachtsflächen an das Umweltbundesamt gemeldet, davon wurden nach einer Erstbewertung ca. 150 Flächen im dortigen Verdachtsflächenkataster ausgewiesen.
Der Altlastenatlas verzeichnet 25 steirische Altlasten. Davon sind 7 Altlasten bereits saniert oder gesichert.

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Es gibt die Möglichkeit online auf der Homepage des Umweltbundesamtes
Verdachtsflächenkataster beim Umweltbundesamt
Verdachtsflächen abzufragen, sowie
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Referat Abfall- und Abwassertechnik, Chemie eine schriftliche Anfrage (auch per email möglich) zu stellen.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Referat Abfall- und Abwassertechnik, Chemie
Hier erhalten Sie auch Auskünfte über Flächen, deren Auswirkungen noch nicht überprüft wurden und solche, wo nach erfolgter Erstabschätzung nicht von einer erheblichen Umweltgefährdung auszugehen ist. In beiden Fällen ist zwingend die Angabe von Gemeinde-, KG- und Grundstücksnummer notwendig.
Detaillierte Informationen zu ausgewiesenen Altlasten gem. Altlastenatlas-Verordnung werden auf der Homepage des Umweltbundesamtes angeboten:
Altlastenatlas beim Umweltbundesamt
Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer geplanten Nutzungsänderung darüber zu informieren, ob eine bestimmte Liegenschaft als Verdachtsfläche geführt wird, um in weiterer Folge verteuerte Bauvorhaben bzw. zivilrechtliche Probleme zu vermeiden.




