Mobile Luftgütemessungen Zeutschach
Die Luftgüteuntersuchungen in Zeutschach wurden auf Ansuchen der Gemeinde in der Absicht, sich um das Prädikat „Luftkurort" zu bewerben, durchgeführt. Um die vorherrschenden lufthygienischen Bedingungen erheben und beurteilen zu können, wurden von 12.12.1998 bis 01.02.1999 (Wintermessperiode) und von 17.08.1999 bis 05.10.1999 (Sommermess- periode) an einem Standort beim Rüsthaus im Ortsteil Graslupp mobile Immissionsmessungen vorgenommen. Zusätzlich wude vom 01.12.1998 bis 01.12.1999 ein einjähriges integrales Messnetz betrieben.
Bezüglich der einzelnen Schadstoffe wurden während der Messperioden keinerlei Überschreitungen gesetzlicher Grenzwerte oder der Grenzwerte der für die vorliegende Fragestellung relevanten Richtlinie festgestellt. Hinsichtlich der Primärschadstoffe Schwefeldioxid, Schwebstaub, Stickstoffmonoxid,
Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid ergab sich sowohl für die Grundbelastung (längerfristige
Mittelwerte) als auch für die Spitzenkonzentrationen ein im steirischen Vergleich unterdurchschnittliches Konzentrationsniveau.
Die Ozonwerte blieben in einem dem Witterungsverlauf und der Lage des Standortes entsprechenden Konzentrationsbereich. Der von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften empfohlene Vorsorgegrenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert wurde lediglich während der Sommer- messungen an einem Tag überschritten.
Die integralen Messungen erbrachten hinsichtlich der Gesamtstaubdeposition vegetationsbedingt sowie aufgrund landwirtschaftlicher Tätigkeiten im Frühjahr und im Frühsommer eine etwas höhere Staubbe- lastung als in den Wintermonaten. Der Grenzwert der Kurorte-Richtlinie wurde an allen Messpunkten eingehalten. Die Konzentrationen von Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid zeigten den typischen Jahres- verlauf mit höheren Werten während der Wintermonate und einem geringeren Belastungsniveau im Sommerhalbjahr, was auf schlechtere immissionsklimatische Bedingungen und höhere Emissionen während der kälteren Jahreszeit zurückzuführen ist. Obwohl integrale Konzentrationsmessergebnisse nicht direkt mit den Grenzwerten der „Kurorterichtlinie" vergleichbar sind, kann aufgrund bestehender Erfahrungs- richtwerte als Messperiodenmittelwert darauf geschlossen werden, dass die Grenzwerte der Kurortericht- linie durchwegs eingehalten wurden.
Zusammenfassend ergaben sowohl die mobilen als auch die integralen Messungen, dass die Luftqualität in Zeutschach den Anforderungen, wie sie an heilklimatische und Luftkurorte gestellt werden, entspricht.
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