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Umweltanwalt

Zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes im Vollziehungsbereich des Landes ist ein  Umweltanwalt zu bestellen. Seine Aufgaben sind mannigfaltig, in seinen Entscheidungen ist der Umweltanwalt jedoch an keine Weisungen gebunden. Bei der Besorgung seiner Aufgaben haben ihn die Organe des Landes und der Gemeinden zu unterstützten.

Weitere Einrichtungen zum Schutz der Umwelt


Bereits Im Jahr 1988 beschloss der Steiermärkische Landtag ein Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt. Ziel des Gesetzes war die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Lebensbedingungen für Menschen, Tier und Pflanzen. Mit dem Schutz  von Boden, Flora und Fauna sollten die menschlichen Lebensbedingungen verbessert und langfristig gesichert werden. Neben dem Umweltanwalt wurden damit weitere bedeutende Einrichtungen im Sinne des Umweltschutzes geschaffen:

Rat der Sachverständigen für Umweltfragen
Zur der Erreichung der längerfristiger Ziele betreffen der Umweltelemente Boden, Wasser Luft kann sich die Landesregierung vom einem Rat der Sachverständigen für Umweltfragen beraten und unterstützen lassen.  

Umweltschutzbericht
Dem Landtag ist von der Landesregierung regelmäßig ein Umweltschutzbericht vorzulegen.  

Bezirksumweltbeauftragte
In jeder Bezirkshauptmannschaft ist ein(e) Bezirksumweltbeauftragte(r) zu bestellen,  mit dem Auftrag Einzelpersonen, Personenvereinigungen und Gemeinden in allen wesentlichen Umweltangelegenheiten zu beraten.  

Gemeindeumweltausschüsse
In jeder Gemeinde ist ein Umweltausschuss zu bestellen, der dem Gemeinderat von allen wesentlichen örtlichen Umweltangelegenheiten berichtet und Lösungsvorschläge erstattet.

 
Umweltbericht Kontroll- und Serviceeinrichtungen

Kontakt

  • Abteilung 15
    Energie, Wohnbau, Technik
  • +43 (316) 877-2931
  • E-Mail
  • Landhausgasse 7
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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