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Umweltinformation

Grundlagen und Umsetzung in der Steiermark

Die Umweltinformation trägt wesentlich zum Umweltbewusstsein jedes einzelnen bei. Die Veröffentlichung von Umweltdaten ist der erste Schritt nach Überprüfungen, Untersuchungen, Vereineinheitlichungen oder Aufbereitungen von umweltrelevanten Daten welche von einem großen Netzwerk an Fachinstitutionen koordiniert werden, um dem Bürger die Umwelt näher zu bringen.
 
Bürgernahe Umweltangelegenheiten
Durch das UN-ECE-Übereinkommen (Juni 1998, Aarhus/Dänemark) über Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, werden den Bürgern unterschiedliche Rechte im Rahmen eines 3-Säulen-Modells eingeräumt.
 
Die 3 Säulen der Umweltinformation 
Die 3 Säulen der Umweltinformation
 

Die Aarhus-Konvention bildet die Basis für mehr Umweltdemokratie in Europa sowie für den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Der Begriff Umweltinformation beinhaltet nun auch die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Kontamination der Lebensmittelkette, soweit diese durch Umweltfaktoren oder Maßnahmen betroffen sind.

Voraussetzung für effektive Öffentlichkeitsbeteiligung ist der ausreichende Zugang zu den Informationen.

Dieser Vorgabe kam die Steiermark auf Landesebene bereits im April 2005 mit dem Beschluss des StUIG nach. Das Portal LUIS der Landes-Umwelt-Information Steiermark bietet heute den BürgerInnen Zugang zu einer breiten Palette von umweltrelevanten Informationen und Daten, die im Land Steiermark zur Verfügung stehen.

 
Gesetzlicher Auftrag
Das UIG (Umweltinformationsgesetz) 2004 ist die nationale Umsetzung auf Bundesebene der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die Mitgliedsstaaten erstatten bis zum 14. Februar 2009 Bericht an die Europäische Kommission über die bei der Anwendung der Richtlinie gewonnenen Erfahrungen.

Das Bundesland Steiermark setze das UIG im Bereich des Landesrechtes bereits einige Monate später um. Mit 1. September 2005 trat das Steiermärkische Umweltinformationsgesetz (Externe Verknüpfung StUIG, LGBl. Nr. 65/2005) in Kraft, womit der aktiven Umweltinformation nun eine wesentlich größere Bedeutung zukommt.

 
Umweltinformation - Inhalt und thematische Gliederung

Umweltinformation beschreibt den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft. Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, etc., inklusive der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, Kontaminationen in der Lebensmittelkette, die Bedingungen für menschliches Leben und nicht zuletzt die von Kulturstätten und Bauerken, sofern sie von Umweltbestandteilen betroffen sein könnten (StUIG, § 2, Abs. 1-6)

Eine österreichweit homogene thematische Struktur des Angebotes an Umweltinformationen ist primäres Ziel zur Optimierung der Externe Verknüpfung Usability für alle BürgerInnen.

Die Externe Verknüpfung Projektgruppe Umweltinformation (Externe Verknüpfung PG UI) hat unter diesem Aspekt einen Vorschlag zur thematischen und inhaltlichen Externe Verknüpfung Gliederung von Umweltinformationen erarbeitet und den Landes-Umwelt-Referenten anlässlich ihrer Konferenz 2010 in Graz vorgestellt. Die LURK begrüßte diese Initiative und empfahl in einer Beschlussfassung Bund und Ländern, sich im Rahmen ihrer Informationsangebote an diese Struktur anzulehnen.

Die Themenbereiche am Portal LUIS sind bereits in Anlehnung an die Empfehlung der LURK strukturiert. Inhaltlich wird eine breite Palette umweltrelevanter Informationen aus der Steiermark angeboten. Die Beiträge sind auf breiter Ebene mit den Portalen weiterer umweltinformationspflichtiger Stellen vernetzt.

 
Unabhängiger Verwaltungssenat - UVS

Bescheide der unabhängigen Verwaltungssenate stehen der Öffentlichkeit im RIS unter Externe Verknüpfung Judikatur - Unabhängige Verwaltungssenate zur Verfügung.

 
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