Der Bundesländer-Arbeitskreis Seveso
Der Bundesländer-Arbeitskreis Seveso ist derzeit das einzige nationale Gremium, das sich umfassend mit Fragen der Seveso II - Richtlinie auseinandersetzt.
Zu den Kernaufgaben des Arbeitskreises zählen der Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Expertenebene, die Erörterung technischer Fragen und Fragen des rechtlichen Vollzuges, Belange des Industrieunfallrechts, der industriellen Sicherheitstechnik und nicht zuletzt die Thematik der entsprechenden Fachausbildung für betroffene KollegInnen.
Der Bundesländer-Arbeitskreis Seveso wurde 1992 anlässlich des Inkrafttretens der „Störfallverordnung“ in Österreich konstituiert. Diesem ständigen Sachverständigengremium gehören die VertreterInnen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der 9 Bundesländer sowie der Städte Graz, Linz und Salzburg an.
Arbeitsgrundlage sind die auf internationaler und auf EU-Ebene vorliegenden Berichte und Unterlagen. Die daraus gezogenen und auf die österreichische Situation abgestimmten Schlussfolgerungen dienen der fachlichen Beratung einschlägiger Gremien und zuständiger Ministerien. Für Inspektionen nach Art. 18 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sogar eine eigene
Richtlinie, an der der Arbeitskreis mitgewirkt hat, herausgegeben.
Vorsitzender des Bundesländerarbeitskreises
Der Bundesländer-Arbeitskreis Seveso erarbeitet in loser Folge sogenannte „Empfehlungen“, um den Vollzug der Richtlinie durch die zuständigen Behörden in den Bundesländern zu erleichtern. Damit soll eine gleichförmige Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie in den nationalen Umsetzungen erreicht werden.
Bisher wurden vom BL-Arbeitskreis 9 Empfehlungen ausgearbeitet. Die Checklisten zu den Empfehlungen 3, 4, 7, 8 und 9 erhalten Sie im MS-WORD-Format auf Anfrage bei den zuständigen Landesregierungen.
Empfehlungen Nr. 1 - 9:
Nr. 1 |
Grundlage zur Ermittlung von angemessenen Abständen für die Zwecke der Raumordnung |
Nr. 2 |
Technische Ausstattung und Betrieb von Verladeeinrichtungen für Flüssiggas |
Nr. 3 |
Seveso-Inspektionskatalog für das Sicherheitsmanagementsystem |
Nr. 4 |
Seveso-Inspektionskatalog für das Sicherheitskonzept |
Nr. 5 |
Technische Ausstattung und Betrieb von Verladeeinrichtungen für Säuren und Laugen |
Nr. 6 |
Technische Ausstattung und Betrieb von Verladeeinrichtungen für brennbare Flüssigkeiten |
Nr. 7 |
Checklisten für Gefahrgutlager |
Nr. 8 |
Seveso-Inspektionskatalog interner Notfallplan |
Nr. 9 |
Seveso-Inspektionskatalog für die Information der Öffentlichkeit |


