Mobile Luftgütemessungen Ramsau
Die Luftgütemessungen in Ramsau am Dachstein wurden auf Ansuchen der Gemeinde in der Absicht, sich um das Prädikat „Luftkurort" zu bewerben, durchgeführt.
Um die vorherrschenden lufthygienischen Bedingungen erheben und nach den für die vorliegende Fragestellung relevanten Gesetzen bzw. Richtlinien beurteilen zu können, wurden vom 17. 02. 2000 bis 12. 03. 2000 (Wintermessperiode) und vom 29. 03. 2000 bis 21. 05. 2000 (Sommermessperiode) mobile Messungen an einem Standort im Bereich des Langlaufstadions durchgeführt. Zusätzlich wurde vom 16. 05. 2000 bis 17. 05. 2001 ein einjähriges integrales Messnetz betrieben.
Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid wurde während der Wintermessperiode eine Grenzwertüberschrei- tung für den maximalen Halbstundenmittelwert nach der Kurorterichtlinie registriert. Die Ursache dafür lag in einer lokalen und kurzfristigen Erhöhung der Emissionen im Nahbereich der Messstelle die als singuläres Ereignis angesehen werden kann. Hinsichtlich der weiteren Primärschadstoffe Schwefeldioxid, Schwebstaub, Stickstoffmonoxid und Kohlenmonoxid wurden weder hinsichtlich der Grundbelastung (längerfristige Mittelwerte) noch bei den Spitzenkonzentrationen Grenzwertüberschreitungen festgestellt.
Die Ozonwerte blieben in einem den Jahreszeiten und dem Witterungsverlauf sowie der Lage des Standortes entsprechenden Konzentrationsbereich. Der von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften empfohlene Vorsorgegrenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert wurde während der Sommermessungen an einem Drittel der Messtage überschritten.
Die integralen Messungen erbrachten hinsichtlich der Gesamtstaubdeposition in den meisten Fällen, witterungs- und vegetationsbedingt, höhere Staubbelastungen in den Sommermonaten. Lediglich an stärker befahrenen Straßenzügen machten sich Verkehrseinflüsse durch höhere Staubbelastungen im Winter (zerriebener Streusplitt) bemerkbar. Der Grenzwert der Kurorterichtlinie wurde an allen Messpunkten eingehalten. Die integralen Konzentrationsmessungen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid bestätigen weitgehend die Ergebnisse der mobilen Messungen, und lassen darauf schließen, dass für beide Schadstoffe die Grenzwerte der Kurorterichtlinie eingehalten werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die lufthygienischen Anforderungen die an heilklimatische und Luftkurorte gestellt werden, erfüllt wurden.