Mobile Luftgütemessungen Krakaudorf
2010
Die mobilen Luftgütemessung in Kraukaudorf von August bis Dezember 2010 wurden als Revisionsmessungen gemäß dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) durchgeführt, das periodisch wiederkehrende Luftgüteunter- suchungen in Kurorten vorschreibt, um die Voraussetzungen zur Führung des Prädikats „Kurort" zu überprüfen.
Während der Messzeiträume wurden die strengen Vorgaben der Kurorte-Richtlinie in Krakaudorf sowohl hinsichtlich der klassischen Luftschadstoffe Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid als auch für Feinstaub und Ozon klar eingehalten. Es wurden keine Überschreitungen gemessen. Insgesamt kann die Luftqualität im Luftkurort Krakaudorf als sehr positiv bewertet werden.