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Luftgütemessungen Bad Radkersburg

Standort 2009© Land Stmk.

In Bad Radkersburg wurde von Ende August 2009 bis Jänner 2010 mittels mobiler Messstation eine Revisionsmessung gemäß dem Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) zur gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Luftgüteüberprüfung in Kurorten durchgeführt.

Für Feinstaub wurden im Messzeitraum 20 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl.I Nr.115/1997, i.d.g.F.) bzw. Kurorte-Richtlinie registriert. Das maximale Tagesmittel erreichte 214% des Grenzwertes (107 µg/m³). Auch die durchschnittliche Belastung über den gesamten Messzeitraum lag mit 34 µg/m³ relativ hoch.
Die Stickstoffdioxidbelastung lag im Vergleich mit anderen Bezirkshauptstädten auf durchschnittlichem Niveau. Der Maximalwert für den Halbstundenmittelwert (HMWmax) betrug 91µg/m³ (entspricht 46% des Kurorte-Grenzwertes). Mit 43 µg/m³ für den maximalen Tagesmittelwert (TMWmax) wurden 54% des Zielwertes gemäß IG-L erreicht. Für die Gesamt-Stickstoffoxid (NOx)-Konzentrationen sind keine gesetzlichen Grenzwerte festgelegt. Im steirischen Vergleich waren die Werte unterdurchschnittlich.
Für Schwefeldioxid wurden erwartungsgemäß sehr geringe Konzentrationen registriert. Sie lagen deutlich unter den Grenzwerten der Kurorte-Richtlinie.
Die Kohlenmonoxid-Belastung lag etwa auf dem Niveau der Messstation Graz-Mitte. Mit einem maximalen 8-Stunden-Mittelwert von 1,6 mg/m³ wurden 32% des Grenzwertes gemäß Kurorte-Richtlinie erreicht. Die Durchschnittsbelastung (Messperiodenmittelwert) blieb jedoch unterdurchschnittlich.
Der Jahreszeit entsprechend bewegten sich die Ozonkonzentrationen auf eher niedrigem Niveau.

Während des Messzeitraumes wurden die strengen Vorgaben der Kurorte-Richtlinie hinsichtlich der klassischen Luftschadstoffe Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid klar eingehalten. Bei Ozon sind gebietsübliche Konzentrationen zu erwarten, d.h. in der warmen Jahreszeit ist mit mehreren Zielwertüberschreitungen gemäß Ozongesetz zu rechnen. Bezüglich Feinstaub PM10 muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Vorgaben sowie die Vorgaben der Kurorte-Richtlinie in Bad Radkersburg nicht eingehalten werden können, was jedoch auf die hohe Grundbelastung in der südöstlichen Steiermark zurückzuführen ist.

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