Änderung der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung 2011
Durch die Novellierung der Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 sollen die europarechtlichen Vorgaben erfüllt werden (Richtlinie 2008/50/EG). Für die Erreichung des Wirkungsziels für den Bereich „Luft" sind konkrete Maßnahmen nach dem Luftreinhalteprogramm Steiermark 2014 umzusetzen.
Die Ausweitung der LKW - Fahrverbote als zusätzliche Maßnahme zur Verminderung der NO2- Belastung erfolgt aufgrund eines Mahnschreibens der Europäischen Kommission (Vertragsverletzung 2016/2006: NO2 Jahresmittel-Grenzwert) im Hinblick auf die Einhaltung des EU Jahresmittelgrenzwertes für NO2 und dem Ziel der Abwendung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Aufgrund der Gemeindestrukturreform war eine Evaluierung der Gemeindenamen der verordneten Sanierungsgebiete erforderlich.
Der auffallend positive Trend der PM10-Immissionen in der Obersteiermark erlaubte eine weitere Rücknahme der Sanierungsgebiete in der "Mur-Mürz-Furche".