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Mobile Luftgütemessungen - Vorau

02.07.2015 - 30.06.2016

Messstandort© Land Stmk.

Die Luftgütemessungen in Vorau wurden auf Ansuchen der Marktgemeinde als Beurteilungsmessungen gem. dem Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) bzw. der zu diesem Gesetz erarbeiteten einschlägigen Richtlinie (ÖAW Dez. 2013) mit dem Ziel der Zuerkennung des Prädikats „Luftkurort" durchgeführt.

Die Messungen erfolgten mittels mobiler Luftgüte-Messstation nördlich des Vorauer Rathauses in rund 660 m Seehöhe sowie eines ergänzenden integralen Stickstoffdioxidmessnetzes an drei Messpunkten. Aufgrund der eingeschränkten Standortmöglichkeiten sind die Messungen zwar für die Immissionssituation in potentiell therapeutisch genutzten Bereichen repräsentativ, im zentralen Ortsbereich, vor allem entlang der L405 können höhere Immissionen von Feinstaub und Stickstoffdioxid jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Die Luftgütemessungen zeigten, dass Vorau nicht nur topographisch und klimatisch sondern auch immissionsseitig in einem Übergangsbereich zwischen dem südöstlichen Alpenvorland und dem Joglland liegt.
Die Luftschadstoffimmissionen blieben größtenteils unter den Werten in den angrenzenden, tiefer liegenden außeralpinen Bereichen jedoch auf einem höheren Niveau als in den Höhenzonen des eigentlichen Jogllandes. Neben den vergleichsweise geringen lokalen Emissionen spielt hier wohl auch die topographische Abtrennung zum oststeirischen Hügelland eine Rolle, die allerdings hinsichtlich der (über)regionale Grundbelastung nicht gegeben ist.

Die strengen Vorgaben gemäß Kurorterichtlinie für ein Erstansuchen um das Prädikat Luftkurort konnten während der gegenständlichen Messungen in Vorau weder für Feinstaub PM10 noch für Feinstaub PM2.5 eingehalten werden. Dazu ist allerdings festzuhalten, dass dies in der gesamten Steiermark südlich des Alpenhauptkammes nicht erwartet werden kann, da die Immissionen beider Luftschadstoffe hier auch eine großräumige Problematik darstellen, die auf lokaler Ebene praktisch nicht gelöst werden kann.
Für die Stickstoffdioxid-NO2-Konzentrationen wurden die Vorgaben der Kurorterichtlinie für Stickstoffdioxid-Immissionen klar eingehalten. Im Vergleich mit Ballungsräumen in der Oststeiermark lagen die Immissionen für diesen Schadstoff deutlich unter dem Durchschnitt.
Die Ozonkonzentrationen entsprachen der Höhenlage und der Umgebungssituation lagen aber über dem Richtwert gem. Kurorterichtlinie für ein Erstansuchen um das Prädikat Luftkurort. Auch der Zielwert gemäß Ozongesetz von 120 μg/m³ wurde an 27 Tagen überschritten, wobei eine Einhaltung dieser Zielvorgabe im gesamten Ostalpenraum generell nicht zu erwarten ist.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P, das aus für die Gravimetrie bestimmten Feinstaubproben analysiert wurde, lag mit 0,4 ng/m³ (40% des Grenzwertes) deutlich unter dem Grenzwert gemäß IG-L.
Da sich die Konzentrationen von Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO steiermarkweit infolge langjähriger Maßnahmen generell auf niedrigem Niveau bewegen, wurden diese Luftschadstoffe aufgrund der geringen Relevanz nicht erhoben.

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