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Mobile Luftgütemessungen Bad Blumau

04.07.2018 - 30.06.2019

© Land Stmk.

Gemäß Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz wurden im Zeitraum von 4. Juli 2018 - 30. Juni 2019 in Bad Blumau Luftgütemessungen mittels mobiler Messstation und integralem Stickstoffdioxidmessnetz (2014-2017) durchgeführt. Ziel der Messungen war die Erhebung der Immissions-Istsituation zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Beibehaltung des Prädikats "Bäderkurort". Auf die Erfassung der Schwefeldioxid- und Kohlenmonoxidimmissionen konnte verzichtet werden, da diese in der gesamten Steiermark - außer im Nahbereich von Großemittenten - sehr gering sind. Ergänzende Messungen der lokalen PM10 - Konzentrationen mit einem Low-Volume-Sammler dienten der Bestimmung der polyzyklischen Kohlenwasserstoffe (PAK) im Rahmen eines steiermarkweiten Monitorings.

Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft bzw. Ozongesetz sowie gemäß Tabelle 3 der Kurorterichtlinie „Bewertungsgrößen für das Ansuchen bereits bestehender Bäderkurorte"

Im Vergleich mit steirischen Messstandorten der Region lagen die Belastungen mit Stickoxiden (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) in Bad Blumau während des Messzeitraumes auf unterdurchschnittlichem Niveau, die Feinstaubkonzentrationen waren leicht unter dem Durchschnitt. Die Ozonbelastung entsprach der Region und Höhenlage. Eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz ist im Ostalpenraum unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.

Hinsichtlich der klassischen Luftschadstoffe Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid konnten in Bad Blumau die Grenzwerte der Kurorte-Richtlinie für Bäderkurorte eingehalten werden. Beim Feinstaub wurden die Vorgaben für PM 2.5 nicht erfüllt. Die erhöhten PM2.5-(wie auch PM10-)Immissionen sind hauptsächlich auf eine überdurchschnittliche regionale Grundbelastung in der gesamten außeralpinen Steiermark zurückzuführen. Diese ist neben den schlechten meteorologischen Ausbreitungsbedingungen durch einen hohen Anteil sekundärer Partikel aufgrund der Ammoniakemissionen aus der Intensivtierhaltung sowie Hausbrand- emissionen aus veralteten Festbrennstoffheizungen begründet.
Die mildere Beurteilung für bestehende Bäderkurorte ist mit der Auflage verbunden, bis zur nächsten Überprüfungsmessung durch Maßnahmen eine Verbesserung der Luftqualität anzustreben.

 

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