Systematische Erfassung von Altablagerungen
in der Steiermark
Mitte 2021 wurde die „Systematische Erfassung von Altablagerungen in der Steiermark" abgeschlossen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. € 930.000,-- welche durch das zuständige Bundesministerium übernommen wurden.
Finanziert werden solche Erfassungsprojekte aber auch Untersuchungsprojekte österreichweit über eingehobene Altlastenbeiträge (siehe auch Finanzierung bzw. Altlastenbeitrag).
Ziel des Projektes
Ziel des Projektes war die flächendeckende Erfassung aller Altablagerungen (Ablagerungen vor 1989) mit einer Ablagerungsfläche > 500 m² und einem Ablagerungsvolumen > 1000 m³ im „Dauersiedlungsraum/plus 1 km" bzw. unter einer Seehöhe von 1500 m des Bundeslandes Steiermark.
Grundlage für die Erfassung bildete die Auswertung historischer Luftbilder von 1950 bis 1990 in 7-Jahresschritten.
In weiterer Folge wurden vorhandene Akten und Verzeichnisse sowie Datenbestände zu Standort- und Nutzungsverhältnissen, wie Gewässer, Bohrprofile, Grundwasserdaten, Nutzungskategorien (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Verkehrsfläche, landwirtschaftliche Fläche ) ausgewertet. Die einzelnen Flächen wurden bei Begehungen begutachtet und in Gemeinden bzw. bei Zeitzeuginnen und Zeitzeugen nach Informationen gefragt
Ergebnis:
Durch die Luftbildauswertung wurden 2552 Altablagerungen in der Steiermark erhoben.
1000 Altablagerungen davon waren den Behörden bereits bekannt, 1500 Altablagerungen wurden neu gefunden. Nach Abgleich der Daten (Zusammenlegen, Trennen oder Ausscheiden aufgrund festgelegter Kriterien), verbleiben für die
Zieldatenbank letztendlich: 1742 Altablagerungen
Mittlerweile wurden alle Altablagerungen im sog. „Altlastenportal" des Umweltbundesamtes aufgenommen.
Unter „Altlastenportal" versteht man die Gesamtheit aller (österreichweit) bekannten Flächen (Altstandorte und Altablagerungen), welche eine Altlastenrelevanz haben oder haben könnten.
Seit 1. Jänner 2025 wird auf dem Altlastenportal folgendes veröffentlicht (gemäß § 18 Abs. 4 ALSAG):
- Altablagerungen und Altstandorte, bei denen nach einer Erstabschätzung gemäß § 14 Abs. 1 eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko zu erwarten ist,
- Altablagerungen und Altstandorte, die einer Beurteilung gemäß § 14 Abs. 3 unterzogen wurden und
- Altlasten
siehe: Abfrage von Flächen beim Umweltbundesamt
Zu Flächen, für welche noch keine Gefährdungsabschätzung gem. Altlastensanierungsgesetz durchgeführt wurde oder auch Flächen, für welche nach einer Erstabschätzung durch das Umweltbundesamt keine erhebliche Kontamination bzw. kein erhebliches Risiko zu erwarten ist, aber dennoch Restrisiken nicht ausgeschlossen werden können, kann unter Angabe von Grundstücksnummer, Gemeinde und Katastralgemeinde beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachgruppe Altlasten- und Verdachtsflächen abteilung15@stmk.gv.at oder auch beim Umweltbundesamt angefragt werden.