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Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes

mit 01.01.2025

Mit 17.04.2024 wurde die Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes mit  (BGBl. I Nr. 30/2024) kundgemacht. Die Bestimmungen dieser Novelle traten mit 01.01.2025 in Kraft.

ALSAG-Novelle - Eckpunkte

Effizienzsteigerung durch eigenständige materien- sowie verfahrensrechtliche Bestimmungen und neue Rahmenbedingungen in der Altlastensanierung

Beschleunigung in der Umsetzung von Sanierungsprojekten

Digitalisierung: Altlasten und auch Altablagerungen und Altstandorte, für welche eine Beurteilung gemäß § 14 Abs. 3 ALSAG durchgeführt wurde, werden als Polygone im Altlastenportal des Umweltbundesamtes ausgewiesen. 

Der Begriff "Verdachtsfläche" entfällt und somit auch die Abfrage des "Verdachtsflächenkatasters". Für Flächen, wo eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko zu erwarten ist (ALSAG § 14 Abs. 1), besteht nun die Möglichkeit über das  Altlastenportal des Umweltbundesamts, eine Abfrage durchzuführen.

  •  Geografisches Informationssystem Altlasten

Flächen für welche noch keine Erstabschätzung des Gefährdungspotentials durchgeführt wurde und auch Flächen, wo nach Erstabschätzung durch das Umweltbundesamt keine erhebliche Kontamination bzw. kein erhebliches Risiko zu erwarten ist, sind weiterhin über Anfrage beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Referat Abfall- und Abwassertechnik, Chemie, Fachbereich Abfalltechnik und Altlasten oder beim Umweltbundesamt abfragbar. 

Förderung von privaten Untersuchungen

Fördermöglichkeit für Brachflächenrecycling als Beitrag zur Reduktion des Flächenverbrauchs und

Fördermöglichkeit für Dekontamination- und Sanierungsmaßnahmen

Subsidiäre Liegenschaftseigentümerhaftung bei Altlasten entfällt, wodurch die Entwicklung von kontaminierten Liegenschaften forciert werden soll. (Sanierungsmaßnahmen durch den Bund gegen Wertausgleich)

 

Kontakt

  • A15 Energie, Wohnbau, Technik

Kontakt

  • Abteilung 15
    Energie, Wohnbau, Technik
  • +43 (316) 877-2931
  • E-Mail
  • Landhausgasse 7
    8010 Graz

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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