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Mobile Luftgütemessungen Bad Mitterndorf 2023 | 2024

Cover des Messberichtes Bad Mitterndorf 2023_2024 : Herausgeber, Titel Messzeitraum Berichtsnummer, Standortfoto der mobilen Luftgütemessstation neben dem Pavillon im Kurpark
© Land Stmk. A15

Die mobile Luftgütemessung in Bad Mitterndorf von 11.07.2023 bis 25.06.2024 wurde als gesetzlich vorgesehene periodische Überprüfungsmessung der Luftgüte in Kurorten, gemäß Steiermärkischem Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) durchgeführt. Grundlage des Vollzugs liefert die Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" (kurz: „Kurorterichtlinie", Herausgeberin: Kommission für Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013).

Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und des Ozongesetzes. Da in Bad Mitterndorf niedrige Luftschadstoffkonzentrationen  gemessen wurden, wurde für die Bewertung gemäß Kurortegesetz die Tabelle 1 „Richtwerte gemäß WHO für das Neuansuchen von Luftkurorten" der Kurorterichtlinie herangezogen.

Der Standort der mobilen Messstation befand sich neben dem Pavillon im Kurpark. Begleitend zur Messung mittels mobiler Luftgütemessstation wurden an 5 integralen Messpunkten die Stickstoffdioxidkonzentrationen mittels Passivsammlern erfasst. Dies ist in der Kurorterichtlinie als Dauermonitoring vorgesehen und wird in Bad Mitterndorf seit 2014 an 3 Standorten bzw. seit 2020 an 2 zusätzlichen Standorten durchgehend durchgeführt.

Hinsichtlich Topographie und Klima sind in Bad Mitterndorf gute Voraussetzungen für eine gute Luftqualität gegeben.

Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen  Stickstoffdioxidmessnetz folgende Luftschadstoffsituation ermittelt:

Für Feinstaub wurden im Zuge eines Saharastaubereignisses Ende März 2024 sowohl für PM10 als auch für PM2.5 erhöhte Konzentrationen gemessen. Der maximale Tagesmittelwert für PM10 betrug 120 µg/m³ (240% des Richtwertes), für PM2.5 49 µg/m³ (196% des Richtwertes), bei PM10 wurden 2 Überschreitungstage bezüglich des Richtwertes registriert. Außerhalb dieser Episode lagen sowohl die höchsten Tagesmittelwerte als auch die Jahresmittelwerte deutlich unter den Richtwerten gemäß Kurorterichtlinie. (PM10 60% bzw. 35%; PM2.5 64% bzw. 30%)

Die Stickstoffdioxid NO2-Konzentrationen erreichten am Standort der mobilen Messstation einen maximalen Tagesmittelwert von 36% des Richtwertes für Kurorte, der Jahresmittelwert lag bei 23% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Die integralen NO2-Messungen ergaben als höchsten Jahresmittelwert am Messpunkt beim Pfarrhof in Bad Mitterndorf  31% des Jahresmittel-Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Für die Summe der Stickstoffoxide NOx sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff auf unterdurchschnitt- lichem Niveau.

Für Ozon O3 wurde ein maximaler Achtstundenmittelwert von 124% des äußerst strengen Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie gemessen, an 22 Tagen wurde dieser Richtwert überschritten. Bezogen auf den Zielwert gemäß Ozongesetz waren dies 103%. Zielwertüberschreitungen wurden an 2 Tagen registriert. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentra- tionen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz im Ostalpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten und liegt auch kaum im Einflussbereich der Gemeinde.

Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 betrug 0,5 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.

Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind Steiermark weit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.

Damit kann die Luftqualität in Bad Mitterndorf als sehr gut bezeichnet werden und entspricht den strengen Vorgaben für heilklimatische Kurorte und Luftkurorte.

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