Mobile Luftgütemessungen St. Radegund 2022 | 2023
Im Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) sowie in der
zum Vollzug des Kurortegesetzes herausgegebenen „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der
Luftqualität in Kurorten" („Kurorterichtlinie", Herausgeberin: Kommission für Klima und Luftqualität der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013) sind für das Ansuchen von
Kurorten um Beibehaltung des Prädikats „Luftkurort" Luftgütemessungen im Abstand von 10 Jahren
vorgeschrieben. Deshalb wurden in St. Radegund im Zeitraum von 21.09.2022 - 28.06.2023 Messungen durchgeführt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des ImmissionsschutzgesetzesLuft (IG-L) und des Ozongesetzes. Da in St. Radeund sehr niedrige Luftschadstoffkonzentrationen gemessen wurden, wurde für die Bewertung gemäß Kurortegesetz die Tabelle 1 der Kurorterichtlinie
„Richtwerte gemäß WHO für das Neuansuchen von Luftkurorten" herangezogen.
Durch die beachtliche relative Höhe gegenüber der Talsohle ist St. Radegund sowohl thermisch als
auch hinsichtlich Durchlüftung begünstigt. Die Inversionshäufigkeit ist verringert, allerdings besteht
eine hohe Gewitterbereitschaft bis hin zu Unwettern. Mitunter kann die Region innerhalb einer Hochnebeldecke mit einer Obergrenze von 900m - 1000m Seehöhe liegen.
Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen Stickstoffdioxidmessnetz folgende Luftschadstoffsituation ermittelt:
Für Feinstaub PM10 wurden mit einem maximalen Tagesmittelwert von 33 µg/m³ 66% des Richtwertes und damit kein Tag mit Überschreitung dieses Wertes registriert. Mit einem Jahresmittelwert von
10 µg/m³ wurden 50% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie erreicht.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten mit einem maximalen Tagesmittelwert von 27 µg/m³
108% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie, an 2 Tagen innerhalb des Messzeitraums wurde dieser Richtwert überschritten. Der Jahresmittelwert lag mit 5 µg/m³ bei 50% des Richtwertes gemäß
Kurorterichtlinie.
Die Stickstoffdioxid-NO2-Konzentrationen erreichten am Standort der mobilen Messstation mit einem
maximalen Tagesmittelwert von 20 µg/m³ 25% des Richtwertes für Kurorte, der Jahresmittelwert lag
mit 4 µg/m³ bei 13% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Für die Summe der Stickstoffoxide NOx sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich
mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff ganz klar unter dem Durchschnitt.
Für Ozon O3 wurden mit einem maximalen Achtstundenmittelwert von 137 µg/m³ 137% des äußerst
strengen Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie gemessen, an 39 Tagen wurde der Richtwert überschritten. Der Zielwert gemäß Ozongesetz wurde zu 114% erreicht und an 6 Tagen überschritten. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentrationen großräumig auf
sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz im Ostalpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten
und liegt auch kaum im Einflussbereich der Gemeinde.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 betrug 0,2 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit
klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind Steiermark weit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.
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Damit kann die Luftqualität in St. Radegund als sehr gut bezeichnet werden und entspricht - abgesehen von 2 Überschreitungstagen für PM2.5 - den strengen Vorgaben für heilklimatische Kurorte und
Luftkurorte.

