Mobile Luftgütemessungen Krakau 2022 | 2023
Im Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) sowie in der zum Vollzug des Kurortegesetzes herausgegebenen „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" („Kurorterichtlinie", Herausgeberin: Kommission für Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013) sind für das Ansuchen von Kurorten um Beibehaltung des Prädikats „Luftkurort" Luftgütemessungen im Abstand von 10 Jahren vorgeschrieben.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und des Ozongesetzes. Da in Krakau sehr niedrige Luftschadstoffkonzentrationen gemes-sen wurden, wurde für die Bewertung gemäß Kurortegesetz die Tabelle 1 „Richtwerte gemäß WHO für das Neuansuchen von Luftkurorten" der Kurorterichtlinie herangezogen.
Die Messungen wurden im Zeitraum von 20.07.2022 - 28.06.2023 durchgeführt.
Das Murseitental der Krakau ist aufgrund der Abschirmung durch die Lage am Südfuß der Tauern thermisch begünstigt und zählt zu den sonnenscheinreichsten, allerdings durch das stark kontinental getönte Klima auch zu den niederschlagsärmsten Regionen der Steiermark. Aufgrund guter lokaler Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe sowie relativ geringer Emissionen ist die Luftqualität als sehr gut zu bezeichnen. In den kalten Talbeckenlagen und Seitentälern herrschen geringe Windge-schwindigkeiten vor, und die Region weist häufige und teils recht kräftige Inversionen auf. Die umge-benden Hanglagen sind mit zunehmender Höher besser durchlüftet, ab ca. 1200m Seehöhe haben tagesperiodische Winde mit einer Hauptwindrichtung aus West bis Nord größeren Einfluss.
Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen Stickstoffdi-oxidmessnetz folgende Luftschadstoffsituation ermittelt:
Für Feinstaub PM10 wurden mit einem maximalen Tagesmittelwert von 25 μg/m³ 50% des Richtwer-tes und damit kein Tag mit Überschreitung dieses Wertes registriert. Mit einem Jahresmittelwert von 6 μg/m³ wurden 30% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie erreicht.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten mit einem maximalen Tagesmittelwert von 17 μg/m³ 68% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie, damit wurde auch diese Vorgabe eingehalten. Der Jah-resmittelwert lag mit 2 μg/m³ bei 20% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Die Stickstoffdioxid-NO2-Konzentrationen erreichten am Standort der mobilen Messstation mit einem maximalen Tagesmittelwert von 11 μg/m³ 14% des Richtwertes für Kurorte, der Jahresmittelwert lag mit 3 μg/m³ bei 10% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Die integralen NO2-Messungen ergaben als höchsten Jahresmittelwert am Messpunkt in Krakauschatten 3,9 μg/m³ und damit 13% des Jahres-mittel-Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Für die Summe der Stickstoffoxide NOx sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff ganz klar unter dem Durch-schnitt.
Für Ozon O3 wurden mit einem maximalen Achtstundenmittelwert von 133 μg/m³ 133% des äußerst strengen Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie gemessen, an 39 Tagen wurde dieser Richtwert über-schritten. Der Zielwert gemäß Ozongesetz wurde zu 110% erreicht und an 2 Tagen überschritten. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentrationen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz im Ost-alpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwar-ten und liegt auch kaum im Einflussbereich der Gemeinde.
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Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 betrug 0,2 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind Steier-mark weit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rah-men der gegenständlichen Messung nicht erhoben.
Damit kann die Luftqualität in Krakau als sehr gut bezeichnet werden und entspricht den strengen Vor-gaben für heilklimatische Kurorte und Luftkurorte.

