ORTSBILD OBERZEIRING
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
27.11.1989 | 3 | 1 | 1990 | 26.01.1990 |
Durch frühgeschichtliche Funde kann der Silberabbau in diesem Gebiet im oberen Pölstal schon vor 1000 v.Chr. nachgewiesen werden. Oberzeiring mit dem ehemaligen größten Silberbergwerk der Steiermark wurde 1265 urkundlich erstmals erwähnt und 1279 zum Markt erhoben.
Neben der relativ klar ablesbaren Substanz des historischen Ortskernes, die im Wesentlichen durch geschlossene Bebauungsweise hervorsticht, sind auch zahlreiche villenartige Einzelbauten im Anschluss an diesen Kern, sowie vereinzelte Gehöftsformationen und Handwerkerhäuser im Ortsbild dominant.
Bei der Annäherung aus Osten zeigt der Blahbach mit seiner Ufervegetation und den großteils unverbauten Uferböschungen noch unverfälschten Naturraum. Die Römerbrücke und ein Holzpavillon im nahe gelegenen Wäldchen stellen sensible bauliche Einfügungen in diesem Bereich dar. Die kleinstrukturierte begleitende Bebauung an der Engstelle beim Ortsbeginn stellt das eigentliche Tor zur Gemeinde dar. Der östliche Abgrenzungsvorschlag bezieht daher diese Baustrukturen mit ein.
Das Ortsbild wird wesentlich durch die Pfarrkirche "Hl. Nikolaus", die Friedhofskirche "Hl. Elisabeth" und dominante, vor allem bei den Straßengabelungen errichtete Einzelbauten wie Bezirksgericht, Gasthaus "Grüner Specht", Mayer Haus, Alte Volksschule, Angermeier-Haus oder Altenheim bestimmt. Die Ensemblewirkung des geschlossenen Straßenraumes in Verbindung mit diesen bestimmenden Einzelbauten prägt die engere Ortsstruktur. Die westliche Abgrenzung ist im Wesentlichen durch naturräumliche Gegebenheiten und die umgebenden Naturraumbereiche definiert. Es erscheinen sowohl die Sichtbeziehungen von oben als auch die Bedeutung des Naturraumes als Umrahmung der Bausubstanz von Bedeutung.
Das Schutzgebiet umfasst den historischen Ortskern und die umgebenden Naturraumbereiche. Es erscheinen sowohl die Sichtbeziehungen von oben als auch die Bedeutung des Naturraumes als Umrahmung der Bausubstanz von Bedeutung.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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