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PFAS-Verunreinigungen im Grundwasser des nördlichen Leibnitzer Feldes

Aufnahme der "Feuerwehrschule Lebring" in das Altlastenverzeichnis

Grundwasseruntersuchungen

Im   Mai 2021   wurde basierend auf Ergebnissen eines bundesweiten Projektes zu schwer abbaubaren in die Umwelt eingebrachten Chemikalien ( POPMON - AGES) festgestellt, dass im nördlichen Leibnitzer Feld zwischen Lebring - St. Margarethen und Leibnitz eine Verunreinigung mit PFAS vorliegt. Betroffene Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung Lebring - St. Margarethen wurden umgehend vom Netz genommen und die Bevölkerung von Lebring - St. Margarethen informiert. Der Verursacher war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Beginnend mit   Sommer 2021 bis Jänner 2023   wurden im Grundwasser Untersuchungen zur Feststellung der Kontaminationsquelle sowie zur Abgrenzung der Ausbreitung der PFAS durchgeführt. Diese beinhalteten insgesamt rund 350 Probenahmen und Analysen an Grundwassermessstellen und Brunnen an sechs Probennahmeterminen in Lebring - St. Margarethen, Lang, Gralla, Tillmitsch, Wildon und Leibnitz. Sowohl die betroffenen Gemeinden bzw. öffentlichen Wasserversorger als auch die BrunneneigentümerInnen wurden über die Ergebnisse informiert.

Es stellte sich heraus, dass die PFAS-Verunreinigung im Grundwasser von Lebring - St. Margarethen bis nach Tillmitsch reicht. Die sogenannte Kontaminations-Fahne ist in der Abbildung dargestellt.
PFAS-Fahne© RMU Umweltkonsulenten ZT GmbH

Es stellte sich heraus, dass die PFAS-Verunreinigung im Grundwasser von Lebring - St. Margarethen bis nach Tillmitsch reicht. Die sogenannte Kontaminations-Fahne ist in der Abbildung dargestellt.

Die Untersuchungen wurden von der Abteilung 15 zum einen im Rahmen des Vollzugs des Altlastensanierungsgesetzes und zum anderen durch die Gewässeraufsicht durchgeführt. Weiters stellte sich die Frage, ob PFAS durch das Gießen mit kontaminiertem Wasser in   Gemüse- und Obstpflanzen   aufgenommen werden. Es wurden daher in Tillmitsch Proben gezogen.  Es konnten bei den dort im Grundwasser vorhandenen PFAS-Konzentrationen (im Bereich des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung) keine relevanten Aufnahmen der Schadstoffe in das Gemüse festgestellt werden. Die Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung ist daher unbedenklich. Ebenso können Schwimmbäder aus den Hausbrunnen im betroffenen Bereich befüllt werden.

Für die betroffenen Bereiche in der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen sind für den Sommer 2024 noch weitere Untersuchungen von Gemüse und Gießwasser vorgesehen. 

Verursacher und Untersuchungen am Standort


Nach Vorlage gesicherter Untersuchungsergebnisse konnte mit Mai 2022 die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark als Verursacher festgestellt werden. Grund für die Verunreinigungen ist der Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen zu Übungszwecken in der Vergangenheit. Hier ist allerdings anzumerken, dass die Löschschäume zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet wurden.  Der Einsatz der Löschschäume für Übungszwecke am Areal der Feuerwehrschule findet heute ausschließlich entsprechend adaptierter sicherheitstechnischer Vorgaben statt, wodurch ein weiterer Eintrag von Schadstoffen am Schulgelände ausgeschlossen ist.

Siehe dazu auch die  Pressemeldung vom 14. Juni 2022 des Landespressedienstes

Der Standort der Feuerwehrschule wurde, finanziert über das Altlastensanierungsgesetz, durch die Abteilung 15 untersucht.

Im Fokus standen hier

  • Erhebungen betreffend die Art und Menge der verwendeten Löschschäume,
  • detaillierte Erkundungen des bzw. der Verunreinigungsherde,
  • Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser im Nahbereich des/der Verunreinigungsherde,
  • in das Grundwasser ausgetragene Schadstofffrachten.

Basierend auf diesen Untersuchungen, welche mittlerweile abgeschlossen sind, wurde die "Feuerwehrschule Lebring" vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Die rechtsverbindliche Ausweisung als Altlast in der Novelle der Altlastenatlasverordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Sommer 2024). 

Informationen zur Altlast ST37 "Feuerwehrschule Lebring" sowie auch die Gefährdungsabschätzung sind auf der Homepage des Umweltbundesamtes einsehbar.:  Verzeichnis der Altlasten

Erhebung von Feuerwehrlöschübungsplätzen


In einem weiteren durch das Altlastensanierungsgesetz finanziertem Projekt, werden derzeit Feuerwehrlöschübungsplätze bzw. Großbrände im gesamten Bezirk Leibnitz erhoben, an denen in den vergangen 60 Jahren mit PFAS-haltigen Löschschäumen (AFFF-Schäume) geübt bzw. gelöscht wurde.

Im Anschluss an die Erhebung erfolgt eine Beprobung des Grundwassers im Nahbereich der Übungsplätze. Ziel dieses österreichweiten Pilotprojektes ist es, ein Bild über die Auswirkungen dieser Schäume auf die Umwelt und im speziellen auf das Grundwasser zu bekommen.

Kontakt für zusätzliche Informationen


Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Winkler
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Energie, Wohnbau und Technik
Referat Abfall- und Abwassertechnik, Chemie

Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316/877-4914
Mobil: 0676/8666-4914

E-Mail: abteilung15@stmk.gv.at  oder e.winkler@stmk.gv.at

 

Weitere Informationen zum Thema "PFAS" und auch Informationen zu "Altablagerungen und Altstandorten" erhalten Sie  HIER

 

Kontakt

  • Abteilung 15
    Energie, Wohnbau, Technik
  • +43 (316) 877-2931
  • E-Mail
  • Landhausgasse 7
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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