Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz 2016
Gesetz vom 10.Mai 2016 über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen, die Errichtung, den Betrieb und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken (Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz 2016 - StFanlG 2016).
Ziele des Gesetzes sind:
- die Schaffung österreichweit einheitlicher Regelungen zur
Hintanhaltung von Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche
Geräteaustattungen bei den Kesselherstellern und -lieferanten.
- die Reduzierung der Emissionen aus Feuerungsanlagen zur Reinhaltung der Luft und zur
Einsparung von Energie.
- die Implementierung zwingender unionsrechtlicher Vorgaben zur Vermeidung von EU-
Vertragsverletzungsverfahren.
Folgende Maßnahmen sollen die Erreichung der Ziele gewährleisten:
- Festlegung der Anforderungen für
das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen.
die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken.
den Betrieb und Instandhaltung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken.
- Festlegung der Arten von Überprüfungen und Inspektion von Heizungsanlagen.
- Festlegung der fachlichen Qualifikation für die Druchführung von Überprüfungen und Inspektion von
Heizungsanlagen.
- Festlegung der Überwachung und der Datenerfassung in der Heizungsanlagendatenbank sowie der
Einrichtung eines unabhängigen Kontrollsystems.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes LGBl. Nr. 57/2016 tritt das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz - FAnlG, LGBl. Nr. 73/2001, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.
Mit dem Landesgesetz vom 07.10.2021 (LGBl. Nr. 92 /2021)
Gesetz über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen, die Errichtung, den Betrieb und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken sowie die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen (Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021) wird das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz LGBl. Nr. 57/2016, i.d.F. LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 26/2019 geändert. Die Änderung tritt am 08.1.2021 in Kraft.
Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz LGBl. Nr. 57/2016 konsolidiert
Mit dem Beschluss des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes 2016 - StFanlG 2016, LGBl. Nr. 57/2016, war auch eine Neufassung der Steiermärkischen Feuerungsanlagen-Verordnung LGBl. Nr. 58/2016 in entsprechenden Novellierungen erforderlich:
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Anforderungen an das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen sowie für den Betrieb und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken sowie die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen festgelegt werden (Steiermärkische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021 - StHKanlVO 2021), LGBl. Nr.58/2016, i.d.F. LGBl. Nr.30/2019, LGBl. Nr.95/2021
Steiermärkische Feuerungsanlagenverordnung LGBl. Nr. 58/2016 konsolidiert