Nahrung
Alle Lebewesen sind auf die Aufnahme von Nahrung in fester oder flüssiger Form angewiesen, um sich im Zuge ihres Stoffwechsels mit Energie versorgen und aufbauen zu können.
Der Qualität von Nahrungsmitteln wird heute besondere Bedeutung beigemessen. Qualitativ hochwertige, schadstoffreie Nahrungsmittel beugen nicht nur der Bioakkumulation von Schadstoffen im Organismus vor, sondern heben auch die Ernährungsqualität in den Industrieländern, wodurch ernährungsbedingte Krankheiten und die damit verbundenen enormen Folgekosten auch gesenkt werden können. Die Frage der Lebensmittelqualität und die der Vermarktungskette steht heute nach wie vor im Zentrum öffentlicher und politischer Diskussionen.
Lebensmittel - Schutz der Verbraucherinteressen
Umfassende Qualitätsanforderungen und zielgerichtete Kontrollen sollen den an der Spitze der Nahrungspyramide stehenden Menschen vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel bewahren.
Im Jahre 2002 hat das Europäische Parlament und der Rat in der Verordnung 178/2002 allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes festgelegt:
Im Sinne der Verordnung sind "Lebensmittel" alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernüftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser - die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Diese Verordnung ist die Grundlage eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit des Menschen und der Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln.
Rechtsgrundlagen und Lebensmittelkontrolle
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
- Lebensmittelkennzeichnungeverordnung (LMKV) i.d.g.F.
- Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV)
- Österreichisches Lebensmittelbuch - Codex alimetarius austriacus
- Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 ( EG Nr. 1924/2006; Health-Claims-VO)