Die Alpenkonvention in der Steiermark
Ziel einer sinnvollen Alpenpolitik ist es, das Berggebiet ALPEN für alle Bewohner als stabilen Lebens- und Wirtschaftsraum zu sichern und die vielfältige Natur samt Landschaft langfristig in Europa zu erhalten. Wirtschaftliche Interessen sollen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden.
Dies wird durch Festlegung von Prinzipien für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum erreicht.
Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen.
Sie wurde mit BGBl Nr. 477/1995 (PDF 7,8 MB) idF BGBl III Nr. 18/1999 kundgemacht, hat Gesetzescharakter und ist für die der Alpenkonvention beigetretenen Gemeinden verbindlich.
Die Alpenstaaten -Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Schweiz, Slowenien, Österreich- und die Europäische Union haben auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Alpenkonferenz der Umweltminister im Oktober 1989 das Übereinkommen zum Schutz der Alpen unterzeichnet.
Die Alpenkonvention besteht aus einem Rahmenvertrag und neun Durchführungsprotokollen, die bis auf das so genannte Streitbeilegungsprotokoll unmittelbar anwendbar sind.
- Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, BGBl III Nr. 232/2002
- Berglandwirtschaft, BGBl III Nr.231/2002
- Naturschutz und Landschaftspflege, BGBl III Nr. 236/2002
- Bergwald, BGBl III Nr. 233/2002
- Tourismus und Freizeit, BGBl III Nr.230/2002
- Bodenschutz, BGBl III Nr. 235/2002
- Energie, BGBl III Nr.237/2002
- Verkehr, BGBl III Nr. 234/2002
Streitbeilegungs-Protokoll, BGBl III Nr.238/2002
Die jeweiligen Bundesgesetzblätter sind im RIS des Bundeskanzleramtes abrufbar.
Alpenkonvention, 2. Auflage, 2007 (PDF 2,6 MB)