IPPC-Abfallbehandlungsanlagen

Auflage von Genehmigungsbescheiden bei der Behörde

IPPC-Abfallbehandlungsanlagen

IPPC-Abfallbehandlungsanlagen sind ortsfeste Anlagen oder Teile davon, in denen "IPPC-Tätigkeiten" und andere unmittelbar damit verbundene und in einem technischen Zusammenhang stehende Tätigkeiten durchgeführt werden, die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umwelt haben können. Im Genehmigungsverfahren für diese IPPC-Behandlungsanlagen sind Besonderheiten, insbesondere zusätzliche Antragsunterlagen und eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung, vorgesehen.

Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBI. I Nr. 102/2002).

IPPC-Behandlungsanlagen bzw. IPPC-Tätigkeiten sind in Anhang 5, Teil 1 zum AWG 2002 festgelegt.

Auf Basis von europarechtlichen Vorgaben - insbesondere der  Industrieemissionsrichtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - ist im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei IPPC-Behandlungsanlagen und Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, die der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) unterliegen, verankert.

IPPC-Genehmigungsanträge

IPPC-Genehmigungsbescheide

 

 Abfall- und Stoffflusswirtschaft in der Steiermark
 Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
 PRTR - Österreichische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

 Landesrechtliche Vorschriften zur Abfallwirtschaft
 Bundesrechtliche Vorschriften zur Abfallwirtschaft
 Rechtliche Grundlagen der Europäischen Union

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