IPPC-Abfallbehandlungsanlagen
Auflage von Genehmigungsbescheiden bei der Behörde
IPPC-Abfallbehandlungsanlagen
IPPC-Abfallbehandlungsanlagen sind ortsfeste Anlagen oder Teile davon, in denen "IPPC-Tätigkeiten" und andere unmittelbar damit verbundene und in einem technischen Zusammenhang stehende Tätigkeiten durchgeführt werden, die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umwelt haben können. Im Genehmigungsverfahren für diese IPPC-Behandlungsanlagen sind Besonderheiten, insbesondere zusätzliche Antragsunterlagen und eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung, vorgesehen.
Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBI. I Nr. 102/2002).
IPPC-Behandlungsanlagen bzw. IPPC-Tätigkeiten sind in Anhang 5, Teil 1 zum AWG 2002 festgelegt.
Auf Basis von europarechtlichen Vorgaben - insbesondere der Industrieemissionsrichtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - ist im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei IPPC-Behandlungsanlagen und Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, die der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) unterliegen, verankert.
Abfall- und Stoffflusswirtschaft in der Steiermark
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
PRTR - Österreichische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Landesrechtliche Vorschriften zur Abfallwirtschaft
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Rechtliche Grundlagen der Europäischen Union