Umweltinformation in der Steiermark

Grundlagen und Umsetzung der Aarhus-Konvention in der Steiermark

Die Umweltinformation trägt wesentlich zum Umweltbewusstsein jedes einzelnen bei. Die Veröffentlichung von Umweltdaten ist der erste Schritt nach Überprüfungen, Untersuchungen, Vereineinheitlichungen oder Aufbereitungen von umweltrelevanten Daten welche von einem großen Netzwerk an Fachinstitutionen koordiniert werden, um dem Bürger die Umwelt näher zu bringen.

Aarhus-Konvention

Durch das UNECE-Übereinkommen (Juni 1998, Aarhus/Dänemark) wird der Öffentlichkeit im Rahmen eines 3-Säulen-Modells folgendes eingeräumt:

 
  1. Zugang zu Umweltinformationen,
  2. Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren,
  3. Zugang zu Gerichten bzw. Tribunalen in Umweltangelegenheiten.

Die  Aarhus-Konvention bildet die Basis für mehr Umweltdemokratie in Europa sowie für den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Der Begriff Umweltinformation beinhaltet nun auch die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Kontamination der Lebensmittelkette, soweit diese durch Umweltfaktoren oder Maßnahmen betroffen sind.

Voraussetzung für effektive Öffentlichkeitsbeteiligung ist der ausreichende Zugang zu den Informationen.

Dieser Vorgabe kam die Steiermark auf Landesebene bereits im April 2005 mit dem Beschluss des StUIG nach. Das Portal LUIS der Landes-Umwelt-Information Steiermark bietet heute den BürgerInnen Zugang zu einer breiten Palette von umweltrelevanten Informationen und Daten, die im Land Steiermark zur Verfügung stehen.

Gesetzlicher Auftrag

Das UIG (Umweltinformationsgesetz) 2004 ist die nationale Umsetzung auf Bundesebene der  Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die Mitgliedsstaaten erstatten bis zum 14. Februar 2009 Bericht an die  Europäische Kommission über die bei der Anwendung der Richtlinie gewonnenen Erfahrungen.

Das Bundesland Steiermark setze das UIG im Bereich des Landesrechtes bereits einige Monate später um. Mit 1. September 2005 trat das  Steiermärkische Umweltinformationsgesetz in Kraft, womit der aktiven Umweltinformation nun eine wesentlich größere Bedeutung zukommt.

Umweltinformation - Inhalt und thematische Gliederung

Umweltinformation beschreibt den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft. Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, etc., inklusive der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, Kontaminationen in der Lebensmittelkette, die Bedingungen für menschliches Leben und nicht zuletzt die von Kulturstätten und Bauerken, sofern sie von Umweltbestandteilen betroffen sein könnten  (StUIG, § 2, Abs. 1-6)

Eine österreichweit homogene thematische Struktur des Angebotes an Umweltinformationen ist primäres Ziel zur Optimierung der  Usability für alle BürgerInnen.

Unter diesem Aspekt hat die Projektgruppe Umweltinformation beim UBA einen Vorschlag zur thematischen und inhaltlichen Gliederung von Umweltinformationen erarbeitet und diesen anlässlich der Konferenz der Landes-Umwelt-Referenten 2010 in Graz vorgestellt. Die LURK begrüßte diese Initiative und empfahl in einer Beschlussfassung dem Bund und den Ländern, sich im Rahmen ihrer Informationsangebote an diese Struktur anzulehnen.

Die Themenbereiche am Portal LUIS spiegeln die Empfehlung der LURK. Inhaltlich wird eine breite Palette umweltrelevanter Informationen aus dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung angeboten, wird darauf verlinkt und sind die Themen auf breiter Ebene mit den Portalen anderer umweltinformationspflichtiger Stellen vernetzt.

Landesverwaltungsgericht Steiermark

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, die von allgemeinem Interesse sind, werden in das Rechtsinformationssystem des Bundes ( RIS) eingespeist und sind dort online abrufbar.

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