Umweltinformationspflichtige Stellen - Land Steiermark
Interessierte Personen haben gemäß StUIG einen Rechtsanspruch auf qualifizierte Umweltinformationen, wenn sie diese bei der jeweiligen informationspflichtigen Stelle beantragen. Das heißt, im Zuge der passiven Informationspflicht müssen die informationspflichtigen Stellen den Zugang zu jenen Umweltinformationen, die bei dieser Stelle vorhanden sind, bereithalten bzw. der anfragenden Person zur Verfügung stellen.
Andererseits müssen auch die informationspflichtigen Stellen von sich aus (auch ohne Antrag einer interessierten Person) Umweltinformationen in geeigneter Form anbieten (aktive Umweltinformationspflicht).
Einen Überblick über die kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften und die informationspflichtigen Stellen des Landes Steiermark finden Sie unter Umwelt und Recht in der aktuellen Ausgabe des Umweltschutzberichtes