Lärm- und Erschütterungen
Wer ist zuständig?
Aus rechtlicher Sicht stellt das Thema „Lärm" eine Querschnittsmaterie dar, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist und unterliegt somit der Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden.
Die anzuwendende Regelung bzw. Rechtsvorschrift ist von der verursachenden Lärmquelle abhängig. Lärmbeeinträchtigungen der Bevölkerung haben meist unterschiedliche Ursachen.
Die Ursache der Störquelle kann durch Straßenverkehrslärm, Betriebslärm, durch Lärm aus haustechnischen Anlagen oder durch Lärm von Veranstaltungen sein.
Für die rasche Klärung des Sachverhaltes bzw. die Beseitigung der Ursache, ist der Kontakt mit der zuständigen Behörde von Bedeutung. So kann die Dauer vom Auftreten der Störung bis zur Lösung des Problems möglichst kurzgehalten werden.
Welche Lärmquellen gibt es?
Hier sind häufig bekannte Lärmquellen und deren zuständige Stelle bzw. Behörde aufgelistet:
Mögliche Ursache für die Lärmbeschwerde | Zuständige Stelle/Behörde |
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Bezirkshauptmannschaft (Anlagen- bzw. Gewerbereferat) |
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Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung |
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zuständige Gemeinde |
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zuständige Gemeinde |
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Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau |
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ASFINAG |
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Flughafen Thalerhof, andere Flughäfen |
Das Referat Lärm- und Strahlenschutz der Abteilung 15, kann nur im Auftrag einer Behörde tätig werden. Daher ist es wichtig, sich immer an die zuständige Behörde zu wenden, um gegebenenfalls ein schalltechnisches Gutachten oder Befund zu erhalten.
Haustechnik als Lärmquelle (Wärmepumpen, Klimageräte etc..)
Für den Wohnbereich gibt es verschiedene Vorkehrungen und bedenkenswerte Anforderungen um für sich selbst und auch für nahegelegene Nachbarn eine harmonische Lebensqualität zu erzielen.
Zum Thema "Wärmepumpen und Geräte mit fester Aufstellung im Freibereich" wurde daher ein Informationsblatt entwickelt, welches vorab einige Fehlerquellen beseitigen und auch die Verwendung solcher Geräte bereits in der Planung erleichtern soll. Im Wesentlichen werden folgende ausschlaggebende Punkte berücksichtigt:
- Aufstellungsort
- mögliche Entfernungen zur Grundgrenze
- mögliche Schallleistung des Gerätes
- Berücksichtigung von Anpassungswerten und Berechnung der notwendigen Entfernung
PKW-Türenschlagen als Lärmquelle auf Parkplätzen
Einige der häufigsten Quellen von Schallpegelspitzen treten im Zusammenhang mit Einparkvorgängen auf Parkplätzen auf, wobei die höchsten Pegelspitzen typischerweise durch das Schließen von PKW Türen verursacht werden.
Die in der Praxis üblicherweise verwendeten Schallemissionswerte für die durch Türenschlagen verursachten Schallpegelspitzen wurden im Rahmen der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamt für Umwelt bestimmt. In Anbetracht der technischen Entwicklungen in den letzten zwei Jahrzehnten wurde eine neue Untersuchung durchgeführt, um so auch die tatsächlichen Schallemissionsdaten von aktuellen Fahrzeugen zu erfassen und darstellen zu können.
Was bedeuten die Begriffe?
Schall:
Schall ist als physikalische Größe eindeutig und objektiv beschreibbar. Was wir als Schall wahrnehmen, sind winzige Luftdruckschwankungen im Frequenzbereich zwischen etwa 20 Hz und 20 kHz, deren Amplituden oberhalb der sogennanten Hörschwelle oder Wahrnehmbarkeitschwelle liegen.
Lärm:
Im gegensatz zum Begriff Schall, ist der Begriff Lärm physikalisch nicht definiert. Lärm ist für den Betroffenen unerwünschter Schall, der zu Belästigung, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann. Sehr lauter Schall wird von den Betroffenen als unangenehm oder gar schmerzhaft empfunden und kann bei entsprechend langer Einwirkungsdauer das Gehör beschädigen.
Der Grad der Erwünschtheit ("Lästigkeit") eines Schallereignisses, hängt in einem großen Lautstärkebereich kaum von seiner Stärke ab. Vielmehr hängt es davon ab, welche Bedeutung das Schallereignis für die Betroffenen hat, wie diese dazu eingestellt sind, in welcher physischen und psychischen Verfassung sie sich gerade befinden und welche Tätigkeit sie gerade ausüben möchten.
Ist das Ohr hohen Lärmpegelspitzen (Schuss, Knall) oder länger andauerndem Lärm (Arbeitsplatz, Disco, Kopfhörer)ausgesetzt, kann es mitunter auch zu bleibenden Hörschäden führen. Das Gehör verfügt nur über ein begrenztes Erholungsvermögen. Die bekanntesten Hörschäden sind Schwerhörigkeit bzw. permanente Geräusche im Innenohr (Tinitus).
Erschütterungen:
Grundsätzlich treten Erschütterungen dann auf, wenn große Massen bewegt bzw. Energie in hohem Ausmaß in einen festen Körper oder ins Erdreich eingeleitet wird. Diese Erschütterungen breiten sich im Erdreich aus und können so von Wänden sowie Geschossdecken in Gebäuden zu Schwingungen angeregt werden. Diese können dann von Bewohnern als Vibrationen oder als sekundärer Luftschall wahrgenommen werden. Entscheidend für die Intensität der Erschütterungen und den abgestrahlten Körperschalls am Immissionsort sind mehrere Einflussfaktoren.