Umgebungslärm
Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden rechtlichen Regelung von Lärm in der Umwelt gesetzt. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz setzt diese Richtlinie auf Bundesebene in österreichisches Recht um. Ergänzt wird dieses durch verschiedene landesgesetzliche Regelungen.
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach objektiven Kriterien und einheitlichen Indizes in strategischen Umgebungslärmkarten zu erfassen und Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung von Lärm zu entwickeln.
Aktionsplan 2018
- Aktionsplan Graz Straßenbahnstrecken
- Aktionsplan Straßen außer A&S in der Steiermark inklusive Ballungsraum Graz
Aktionsplan 2012
- Aktionsplan Straßen exkl. Autobahnen und Schnellstraßen inkl. Graz
- Anhang - Betroffene Gemeinden nach Straßen geordnet
- Erläuterungsbericht
- Aktionsplan Straßenbahnstrecken - Graz
Strategische Umgebungslärmkarten - WebGIS
Umgebungslärmkarte Straße |
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Umgebungslärmkarte Straßenbahn |
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Umgebungslärmkarte IPPC |
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Konfliktzonen Straße |
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Konfliktzonen Straßenbahn |
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Aktionsplan 2008
- Aktionsplan Hauptverkehrsstraßen Ballungsraum Graz
- Stellungnahmen zum Aktionsplan
Strategische Umgebungslärmkarten - Graz
Umgebungslärmkarte |
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Konfliktzonenplan |