Schienenverkehrslärm
Allgemeines
Zur Beurteilung der Lärmsituation an Eisenbahnbestandsstrecken wurde 1993 gemeinsam vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und den Österreichischen Bundesbahnen der Schienenverkehrslärmkataster für das Land Steiermark erstellt. Dieser gliedert sich in folgende Teile:
Teil 1: Emissionen | |
Der erste Teil stellt die Grundlage für die weiteren Bearbeitungsschritte dar und weist als wesentlichste Ergebnisse den energieäquivalenten längenbezogenen Schalleistungspegel LAW,EQ als Emission und den energieäquivalenten vereinfachten Beurteilungspegel LA,EQ,25rv aus. Die Berechnungsergebnisse sind auch in Plandarstellungen numerisch und graphisch, getrennt für Tag und Nacht, aufgetragen. |
Teil 2: Immissionen |
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Der zweite Teil zeigt die Lärmsituation an Eisenbahnbestandsstrecken, an denen der vereinfachte Immissionsbeurteilungspegel in der Nacht mehr als 50 dB beträgt, wobei die Prognosesituation für das Jahr 2000 in den vorliegenden Internetseiten berücksichtigt wurde. |
Teil 3: Objekts- und Personenstandserhebung |
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Der dritte Teil beinhaltet die Objekts- und Personenstandserhebung. Auf Grundlage des Immissionskatasters wurden mit den Luftbildern und unter Mithilfe der betroffenen Gemeinden, für alle Gebäude die zumindest teilweise Wohnzwecken dienen, die Adresse, Anzahl der Bewohner (ordentlicher Wohnsitz mit Stichtag 01.01.1993), getrennt für die einzelnen Gemeindegebiete und Belastungszonen erfasst. In einer statistischen Auswertung wurden die betroffenen Einwohner je Gemeinde und Lärmbelastungszone aufgelistet und jeweils aufsummiert. |
Statistischer Überblick der betroffenen Einwohner in der Steiermark:
Zone |
Einwohner |
1: > 65 dB |
2.697 |
2: 60 - 65 dB |
11.810 |
3: 55 - 60 dB |
27.536 |
insgesamt |
42.043 |
Weiters wurden Untersuchungsgebiete ausgewiesen, die aufgrund der Dichte an betroffenen Einwohnern gewichtet entsprechend der Lärmbelastung und aufgrund der topographischen Gegebenheiten bzw. Bebauungen für die Errichtung von bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen als geeignet erscheinen.