Projektbericht zur Untersuchung der Brummtöne in der Steiermark
In der Steiermark kommt es vereinzelt zu Beschwerden über sogenannte Brummtöne - seit einigen Jahren erfährt dieses Thema größere öffentliche Aufmerksamkeit. Unter Brummtönen versteht man dabei tieffrequente Geräusche in einem Frequenzbereich unter 100 Hz. Tieffrequente Schallimmissionen können dabei natürliche Ursachen haben, aber auch von menschengemachter Technologie erzeugt werden. Bei ausreichend hoher Lautstärke ist eine Wahrnehmung dieser Brummtöne durch den Menschen möglich.
Vom Land Steiermark wurde ein Projekt zur Untersuchung von Brummtönen initiiert, mit dem Ziel die steigende Zahl an Beschwerden objektiv aufzuklären, mögliche belastete Regionen zu identifizieren sowie die zur Anwendung kommenden Beurteilungskriterien zu evaluieren und weiter zu entwickeln.
Durchgeführt wurden die Projektarbeiten vom Referat für Lärm- und Strahlenschutz der Abteilung 15 Energie, Wohnbau und Technik, in Zusammenarbeit mit humanmedizinischen Sachverständigen der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege und koordinativer Mitwirkung der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung. Zwischen 2021 und 2024 wurden dabei 46 Beschwerden bezüglich tieffrequenter Geräuschimmissionen verzeichnet.
Analyse
Der Projektbericht zeigt, dass das Schutzniveau, welches sich aus den angewendeten normativen Regelwerken ergibt im internationalen Vergleich als relativ streng zu bewerten ist. Die gesetzlich festgelegte Beurteilungsgrundlage ist dabei der gesunde und normalempfindende Mensch.
Acht Beschwerdefälle wurden aufgrund ihrer Charakteristik ausgewählt und im Rahmen der Projektarbeiten im Detail analysiert. Die Untersuchungen ergeben, dass in nur einem dieser acht Fälle tatsächlich Anhaltswerte für eine erhebliche Belästigungen erreicht werden. In den betroffenen Wohnungen wurden dabei häufig besonders niedrige (A-bewertete) Schalldruckpegel im Bereich zwischen 10 und 15 dB gemessen, dennoch berichten die Betroffenen von einer sehr starken Belästigung durch tieffrequente Geräuschimmissionen.
In einigen Fällen kann diese Diskrepanz zwischen objektiver Messung und der subjektiven Wahrnehmungen durch die Berücksichtigung individuell stark unterschiedliche Wahrnehmungs- bzw. Hörschwellen erklärt werden, auch wenn die Messdaten keine Überschreitungen der gesetzlichen Anhalts- und Grenzwerte zeigen.
Ergebnisse der Untersuchung
Im Projektbericht des Landes Steiermark werden die Grundlagen der schalltechnischen Beurteilung von Brummtonbeschwerden erläutert und anhand der ausgewählten Fälle wird die Bandbreite der Beschwerden in der Steiermark dargestellt.
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