Schallimmission in Kur- und Erholungsorten

Beurteilungsgrundlage für die Genehmigung von Kur- und Erholungsorten ist das  Steiermärkische Heilvorkommen- und Kurortegesetz sowie die  ÖAL-Richtlinie NR. 32 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung.

Für die Ausweisung eines Kurgebietes sind folgende Richtwerte einzuhalten:

Gebiet LAeq in dB
  bei Tag bei Nacht
Kur- und Erholungsgebiet 45 35
Reines Wohngebiet, Ferienwohngebiet 50 40
Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet 55 45

Kurorte im Geoinformationssystem webGIS

WebGis - Kur- und Erholungsorte
WebGis - Kur- und Erholungsorte© Land Steiermark

Im Online-Geoinformationssystem webGIS des Landes Steiermark, können die aktuellen Werte der Kur- und Erhorlungsorte unter " Umweltschutz & -kontrolle" für Tag-, Abend- oder Nachtmessungen angezeigt werden.

Zum Nachweis der geltenden Richtwerte ist ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen, das periodisch auf seine Richtigkeit zu überprüfen und zu aktualisieren ist.

 

Kurorte Jahr Lärmpegel LAeq
Aflenz 2014  Tag -  Nacht
Altaussee 2019  Tag -  Abend -  Nacht
Bad Aussee 2019  Tag -  Abend  Nacht
Bad Blumau 2020  Tag -  Abend -  Nacht
Bad Gams 2012  Tag -  Nacht
Bad Gleichenberg 2018  Tag -  Abend -  Nacht
Bad Loipersdorf 2019  Tag -  Abend Nacht
Bad Mitterndorf
(Erweiterung des Kurbezirkes noch in Verhandlung)
2020  Tag -  Abend -  Nacht
Bad Radkersburg
(Erweiterung des Kurbezirkes noch in Verhandlung)
2018  Tag -  Abend Nacht
Bad Waltersdorf 2012  Tag -  Nacht
Fischbach 2009  Tag -  Nacht
Gröbming 2017  Tag -  Abend -  Nacht
Grundlsee 2015  Tag -  Abend Nacht
Die Krakau 2019  Tag -  Abend -  Nacht
Laßnitzhöhe 2020  Tag Abend Nacht
Mitterberg 2019  Tag -  Abend Nacht
Radegund 2016  Tag -  Abend Nacht
Ramsau 2011  Tag -  Nacht
Schwanberg 2019  Tag -  Abend -  Nacht

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