Umweltinformation Land Steiermark
Der Beginn von LUIS, Entwicklung und Rechtsgrundlage
Die Tschernobyl-Katastrophe war ausschlaggebend dafür, dass der Steiermärkische Landtag im Jahre 1986 den Beschluss fasste, Umweltdaten zu erfassen und die Belastung von Regionen darzustellen. Kernaufgabe des damaligen Landes-Umwelt-Informations-Systems (LUIS) war die Messung von Immissionen und die Darstellung der Daten in einem geographischen Informationssystem (GIS).
Mitte der 90er Jahre wurde deutlich, dass ein GIS aufgrund der Menge der zu verarbeitenden Daten und Datenformate (Texte, Bilder, Grafiken) nicht das optimale Instrumentarium für diese Aufgabe darstellt. Parallel dazu führte der Fortschritt in den diversen Fachdisziplinen zur Entwicklung speziell ausgerichteter Informationssysteme, wie beispielsweise:
WAWIS – Wasserwirtschaftliches Informationssystem,
GIS Steiermark – Geographisches Informationssystem.
Im Zuge einer Neuorientierung der Plattform LUIS im Jahr 2000 wurde das Online-Angebot an Informationen über den Zustand der Umwelt in der Steiermark zunehmend erweitert und umfasste etwa 25.000 einzelne Dateien mit einem Gesamtspeichervolumen von 5 GB. Im Jahr 2002 erfolgte die Umstellung auf ein CMS-System mit einer völlig neuen Konzeption. Der optische Rahmen der Homepage war damit konzeptiv vorgegeben, die Eingabe der Daten erfolgte direkt durch die beteiligten Abteilungen bzw. Fachabteilungen. Das Angebot an Umweltinformationen umfasste damals etwa 2500 CMS-Beiträge, parallel dazu wurden laufend mehrere 1.000 Seiten dynamisch erstellt. Damit waren auf umwelt.steiermark.at inclusive der Applikationen wie z.B. Luftgüte etwa 7.500 Seiten direkt abrufbar.
Mit den Relaunchs des LUIS-Portales im März 2006 und 2010 wurden im Land Steiermark erneut maßgebliche Schritte in Richtung aktiver und userfreundlicher Information der BürgerInnen über umweltrelevante Daten gesetzt. Die angebotenen Informationen zur Umwelt werden laufend aktualisiert und stoßen in der Bevölkerung nach wie vor auf großes Interesse. Das Umweltportal verzeichnet monatlich mehr als 5.000 Besuche, in Spitzenzeiten jedoch bis zu 11.000.
Rechtsgrundlagen der Umweltinformation:
Land Steiermark:
StUIG LGBl Nr. 65/2005 - Steiermärkisches Landesumweltinformationsgesetz i.d.g.F.
Bund:
BGBl. I Nr. 6/2005 - Umweltinformationsgesetz – UIG
Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt
BGBl. Nr. 495/1993 i.d.g.F
EU:
Richtlinie 2003/4/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zur Umweltinformation