Mobile Luftgütemessungen Bad Waltersdorf
Die Luftgüteuntersuchungen in Bad Waltersdorf wurden auf Ansuchen der Gemeinde aus Anlass der gesetzlich vorgesehenen periodischen Überprüfungsmessungen der Luftgüte in Kurorten durchgeführt. Um die vorherrschenden lufthygienischen Bedingungen im Bereich zentraler Kureinrichtungen erheben und beurteilen zu können, wurden vom 04.04. bis 21.05.2001 (Sommermessperiode) und vom 19.11.2001 bis 16.01.2002 (Wintermessperiode) an einem Standort im Kurpark mobile Immissions- messungen vorgenommen. Zusätzlich wude vom 23.01.2001 bis 21.02.2002 ein einjähriges integrales Messnetz betrieben.
Immissionsklimatisch können die Bedingungen während der mobilen Messungen aufgrund ausreichend häufiger Hochdrucklagen mit autochthonen Ausbreitungsbedingungen als repräsentativ bezeichnet werden.
Hinsichtlich des Primärschadstoffes Schwefeldioxid wurde zum Jahreswechsel aufgrund eines Silvester- feuerwerks in unmittelbarer Nachbarschaft des Messstandortes eine Überschreitung des Grenzwertes für den maximalen Halbstundenmittelwert nach der Richtlinie zur Durchführung von Immissionsmessungen in Kurorten registriert. Abgesehen von diesem Einzelereignis blieben die Konzentrationen jedoch deutlich unter den festgesetzten Grenzwerten.
Bezüglich der Primärschadstoffe Schwebstaub, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid wurden keinerlei Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Sowohl hinsichtlich der Grundbelastung (längerfristige Mittelwerte) als auch die Spitzenkonzentrationen betreffend blieben die Konzentrationen im steiermarkweiten Vergleich auf einem unterdurchschnittlichen Niveau.
Die Ozonwerte bewegten sich in einem der Jahreszeit und der Lage des Standortes entsprechenden Konzentrationsbereich. Aufgrund der strahlungsreichen Witterung während der Sommermessperiode wurde der von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften empfohlene Vorsorgegrenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert ebenso wie der Zielwert für den maximalen Achtstundenmittelwert nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl. I Nr. 115/1997) mehrfach überschritten.
Die integralen Messungen erbrachten hinsichtlich des Jahresganges der Gesamtstaubdeposition vegetationsbedingt sowie aufgrund lokaler Einflüsse im Frühjahr und im Sommer etwas höhere Werte als in den Wintermonaten. Die integralen Konzentrationsmessungen von Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid zeigten den typischen Jahresverlauf. Die Grenzwerte der Kurorte-Richtlinie wurden an allen Messpunkten eingehalten.