Mobile Luftgütemessungen Niklasdorf
Istzustandserhebung
Mit einem Bescheid der Abfallbehörde aus dem Jahr 1997 und dem Berufungsbescheid aus 1999 wurde in Niklasdorf eine Abfallverbrennungsanlage genehmigt. Mit der Genehmigung war die Vorschreibung einer Reihe von Auflagen verbunden, die sich mit der emissionsseitigen und immissionsseitigen Überwachung der Anlage befassten. Der vorliegende Bericht fasst die Auswertung und Bewertung der durchgeführten Messungen aus den Jahren 2002 bis 2006 zusammen.
Die im Rahmen des Betriebes kontinuierlich erfassten Emissionen werden als Halbstundenmittelwerte an die Luftgütezentrale übermittelt und dort einer Bewertung zugeführt. Überschreitungen von Emissions- grenzwerten sind bei allen gemessenen Luftschadstoffen fallweise aufgetreten, wobei hier kurzzeitige Ereignisse bei weitem in der Überzahl waren. Die Anzahl der Grenzwertverletzungen für Kurzzeitwerte (Halbstundenmittelwerte) hat von 2004 bis 2006 deutlich abgenommen.
Aufgrund der seit dem Jahr 2002 durchgeführten Immissionsmessungen zählt der Standort Niklasdorf im steiermarkweiten Vergleich zu den gering belasteten Stationen, wenn auch bei entsprechenden Witterungs- und Ausbreitungsbedingungen Einflüsse von Emissionen aus dem Bereich Donawitz nachzuweisen sind. Grenzwertüberschreitungen wurden bisher einzig bei PM10 in den Jahren 2003 und 2004 bei der maximal zulässigen Anzahl an Tagen mit einem Tagesmittelwert von über 50 μg/m³ festgestellt. Alle anderen Konzentrationsgrenzwerte wurden eingehalten. Aufgrund der emittierten Massenströme von Luftschad- stoffen ist der Einfluss auf die Gesamtbelastung im Raum Niklasdorf wie zu erwarten gering. Dies zeigt sich sowohl bei den Immissions- als auch bei den Depositionsmessdaten. Die Staubdepositionen lagen ebenso wie die Depositionen von Blei und Cadmium durchwegs unter den Grenzwerten des IG-L.
Überschreitungen der Vorgaben der Forstverordnung für die Deposition der Schwermetalle Blei, Cadmium, Kupfer und Zink traten nicht auf. Lediglich nach den Beurteilungskriterien der Klärschlammverordnung waren bei Arsen und Nickel Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen.