Statuserhebung SO2 im Gratkorner Becken
Die vorliegende Statuserhebung behandelt die Grenzwertüberschreitungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) an den Stationen Straßengel-Kirche und Judendorf hinsichtlich des Luftschadstoffs SO2. Darüber hinaus werden die Überschreitungen entsprechend der Forstverordnung an diesen Stationen analysiert.
Der Grenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert entsprechend dem IG-L wurde in den Jahren 2002 bis 2007 insgesamt 36 mal und jener für den maximalen Tagesmittelwert einmal überschritten.
Die häufigsten Überschreitungen ergaben sich aber beim Grenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert entsprechend der Forstverordnung für das Sommerhalbjahr (April - Oktober) von 0,14 mg/m³.
Hier wurden auch an der Station Judendorf Überschreitungen im Jahr 2003 registriert.
Emissionsseitig dominiert in der Umgebung der betroffenen Luftgütestationen eindeutig die
Papier- und Zellstofffabrik SAPPI mit ca. 60 kg/h SO2, Emissionen
aus dem Hausbrand und dem Verkehr liegen zusammen bei weniger als 4 kg/h und
werden flächenhaft im gesamten Gratkorner Becken emittiert.
Als Hauptursache für die festgestellten Grenzwertüberschreitungen nach dem IG-L können ungünstige Ausbreitungsbedingungen angesehen werden, die allerdings extrem selten auftreten. Bisher wurden lediglich in einer Episode im Sommer 2003 Grenzwertüberschreitungen nach dem IG-L aufgrund von ungünstigen meteorologischen Bedingungen festgestellt. Die höchsten Konzentrationen lagen dabei bei knapp über 400 µg/m³.
Mit Ausnahme der sehr hoch belasteten Episode im Sommer 2003 gingen die maximalen SO2-Spitzen an der Messstation Straßengel-Kirche kaum über 200 µg/m³ hinaus. Entsprechend häufiger treten Grenzwertüberschreitungen nach der Forstverordnung, vor allem in der Sommerperiode, auf.
In einzelnen Fällen werden Grenzwertüberschreitungen nach dem IG-L aber auch durch Emissionsspitzen der Fa. SAPPI verursacht, d.h. durch SO2-Emissionen, welche über dem festgelegten Grenzwert liegen (428 mg/m³ SO2 beim Laugenkessel bzw. 200 mg/m³ beim Kessel 11). In diesen Situationen können immissionsseitig auch Konzentrationsspitzen von über 500 µg/m³ erreicht werden.
Zum überwiegenden Teil werden die Grenzwertüberschreitungen nach dem IG-L bzw. nach der Forstverordnung in der zweiten Nachthälfte verursacht, was auf die in dieser Zeit häufigsten Ausbreitungssituation, nämlich Windrichtungen aus dem nord- nordwestlichen Sektor (Murtalauswind) und stabiler bis neutraler atmosphärischer Schichtung, zurückzuführen ist.
Da die Grenzwertüberschreitungen nur in wenigen Prozent des Jahres auftreten, der Murtalauswind aber sehr regelmäßig ausgebildet ist, kann geschlossen werden, dass die Grenzwertüberschreitungen nur bei einer Anomalie des Murtalabwindes in der zweiten Nachthälfte zustande kommen.
Aufgrund der beschränkten meteorologischen Messungen im Gratkorner Becken kann diesbezüglich nur eine sehr eingeschränkte Aussage getroffen werden. Die Analysen zeigen aber während hoch belasteter Episoden einen schwächer ausgebildeten Murtalauswind bzw. eine leichte Drehung der Windrichtung nach Osten.
Mittels numerischer Ausbreitungssimulationen wurde versucht, die Immissionssituation des maximalen Halbstunden- und Tagesmittelwertes als auch des Jahresmittelwertes nachzubilden. Dabei zeigte sich, dass die Belastungen hauptsächlich die Hangbereiche des General- und Frauenkogels sowie des Straßengelberges betreffen. Die Maxima treten in einer Seehöhe zwischen ca. 550 und 700 m auf.
Siedlungsgebiete sind entsprechend den Simulationen nicht von Grenzwertüberschreitungen nach IG-L betroffen. Die höchsten berechneten Spitzenkonzentrationen erreichen bis über 500 µg/m³ im Halbstundenmittelwert. Im Höhenbereich der Messstation Straßengel-Kirche ergeben sich Spitzenbelastungen im Bereich von 200-300 µg/m³ und im Talbodenbereich von bis zu 100 µg/m³.
Die Werte decken sich gut mit den Messergebnissen aus dem kontinuierlichen Messnetz als auch mit zusätzlich durchgeführten Erhebungen im Rahmen dieser Statuserhebung
(4 Passivsammlerstandorte und 1 mobile Messung in den Siedlungsbereichen).
Zu der emittierenden Anlage selbst ist festzuhalten, dass diese, was die hier behandelten Hauptemissionsquellen der Chemikalienrückgewinnung (Laugenkessel) und der Energieversorgung (Kessel 11) betrifft, die gesetzlichen Emissionsvorgaben aus dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen - EG-K BGBl.I Nr.150/2004, i.d.g.F., Anlage 1 einhalten. Diese beschreibt hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe den Stand der Technik für Altanlagen.