Mobile Luftgütemessungen Graz - Webling

Die Luftgüteuntersuchungen Graz - Webling wurden als Zustandserhebung der örtlichen Immissionssituation im Nahbereich des Verteilerkreises Webling durchgeführt, um die vorherrschenden lufthygienischen Bedingungen zu erheben und beurteilen zu können. Die mobilen Immissionsmessungen wurden im Zeitraum vom 21.11. bis 13.12.2001 am Standort Schwarzer Weg und anschließend vom 13. 12. 2001 bis 06.02. 2002 am Standort Trappen- gasse vorgenommen.
Immissionsklimatisch können die Bedingungen während der Messungen aufgrund ausreichend häufiger Hochdrucklagen mit autochthonen Ausbreitungsbedingungen als repräsentativ bezeichnet werden.
Bezüglich der vornehmlich verkehrsrelevanten Luftschadstoffen Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid wurden aufgrund der verkehrsnahen Lage des Messstandortes im Kreuzungsbereich im Vergleich mit anderen Grazer Stationen über die gesamte Messperiode hinweg überdurchschnittliche Belastungen registriert, wobei sich die Bedingungen am Standort Trappengasse als deutlich ungünstiger erwiesen.
Die Grenzwerte für Stickstoffmonoxid nach der Steiermärkischen Immissionsgrenzwerteverordnung (LGBl. Nr. 5/1987) wurden an beiden Messstellen sowohl bezüglich des maximalen Halbstundenmittelwertes als auch hinsichtlich des maximalen Tagesmittelwertes überschritten.
Beim Schadstoff Stickstoffdioxid wurden am Standort Schwarzer Weg keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Am Messstandort Trappengasse wurde der Grenzwert für den maximalen Tagesmittelwert nach der Steiermärkischen Immissionsgrenzwerteverordnung (LGBl. Nr. 5/1987) ein Mal, der Zielwert für den Tagesmittelwert nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft mehrmals überschritten.
Bei Schwebstaub wurden am Schwarzen Weg keine, am Standort Trappengasse mehrfach Überschreit- ungen der geltenden Grenzwerte für den maximalen Tagesmittelwert nach dem Imissionsschutzgesetz-Luft (BGBl. I Nr. 115/1997) festgestellt.
Hinsichtlich des Primärschadstoffes Schwefeldioxid erreichten sowohl die Grundbelastung (längerfristige Mittelwerte) als auch die Spitzenkonzentrationen ein im innerstädtischen Vergleich durchschnittliches Niveau.
Die Ozonwerte blieben in einem der Jahreszeit und der Lage des Standortes entsprechenden niedrigen Konzentrationsbereich. Der im Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl. I Nr. 115/1997) festgelegte maximale Achtstundenmittelwert und der von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften empfohlene Vorsorgegrenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert wurden nicht erreicht.