Monitoring nach dem Heilvorkommen- und Kurortegesetz
Zwischenbericht über die Kurortedauermessung in der Steiermark

Die Beurteilung der Luftqualität in Kurorten erfolgt nach der sogenanntren Kurorte - Richtlinie, die im Jahre 1997 vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie als Richtlinie zur "Durchführung von Immissions- messungen in Kurorten" hersusgegeben wurde. Neben periodischen Überprüfungsmessungen mittels automatischer Luftgütemessstationen fordert die Richtlinie auch permanente Erhebungen der Schadstoffbelastung in Kurorten sowie eine flächenhafte Interpretation der Immissionsbelast- ungen. Damit wird es auch möglich einen längerfristigen Trend der Schadstoffkonzentrationen zu erkennen.
Nach sechs Jahren der systematischen und permanenten Kontrolle der Luftqualität in Kurgebieten werden die Ergebnisse im vorliegenden Bericht zusammenfassend dargestellt und bewertet.