Luftgütemessungen Gröbming
2007/2008
In Gröbming wurden im Sommer 2007 und im Frühjahr 2008 gemäß dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) sowie der Kurorte-Richtlinie Luftgütemessungen mittels mobiler Messstation durchgeführt. Für beide Messungen wurde ein Standort beim Schulzentrum gewählt. Zudem werden seit 27.06.2002 an 3 Messpunkten durch integrale Dauermessungen die Staubdeposition und die Belastung durch Stickstoffdioxid bzw.
Schwefeldioxid erfasst.
Während der mobilen Messungen waren die Witterungsverhältnisse in Gröbming ungewöhnlich günstig und damit nur mäßig repräsentativ für die Beurteilung der Luftgütesituation.
Die Feinstaubbelastung lag in Gröbming während beider Messperioden im Vergleich mit den Bezirkhauptstädten der Region auf unterdurchschnittlichem Niveau. Der maximale TMW erreichte 60% des Grenzwertes. Sowohl die Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft als auch jene der Kurorte-Richtlinie wurden durchwegs klar eingehalten.
Auch für Stickstoffdioxid (NO2) wurden klar unterdurchschnittliche Konzentrationen registriert. Die Konzentrationen erreichten maximal 50% der gesetzlichen Vorgaben.
Die Schwefeldioxid (SO2)- und Kohlenmonoxid (CO)- Belastungen blieben für alle Mittelungs- parameter im Bereich von maximal 10% (Sommer) bis 15% (Frühjahr) des Grenzwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Beim Ozon wurde während der Sommermessung der Zielwert gemäß Ozongesetz an 6 Tagen überschritten, jedoch maximal 88% der Informationsschwelle erreicht, was dem durchschnittlichen in der Region registrierten Belastungsniveau entsprach.
Während der gegenständlichen Messungen wurden in Gröbming die strengen Vorgaben der Kurorterichtlinie für Luftkurorte durchwegs eingehalten.