Mobile Luftgütemessungen Fischbach
2009/2010
Die mobilen Luftgütemessungen in Fischbach von Juni bis August 2009 bzw. Dezember 2009 bis Februar 2010 wurden als Revisions- messungen gemäß dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) durchgeführt, das periodisch wieder- kehrende Luftgüteuntersuchungen in Kurorten vorschreibt, um die Voraussetzungen zur Führung des Prädikats „Kurort" zu überprüfen.
Während der gesamten Messperiode lag die Feinstaubbelastung in Fischbach im Vergleich mit Messstationen in obersteirischen Ballungsräumen auf klar unterdurchschnittlichem Niveau. Für den maximalen Tagesmittelwert wurden im Sommer 5o% und im Winter 96% des Grenzwertes gemäß Immissionsschutzgesetz- Luft bzw. der „Richtlinie zur Durchführung von Immissionsmessungen in Kurorten" (Kurorte-Richtlinie) erreicht.
Auch für Stickstoffdioxid (NO2) lagen die Konzentrationen in Fischbach klar unter den Messwerten steirischer Vergleichsstationen. Der höchste Tagesmittelwert (TMWmax) betrug im Sommer 10% und im Winter 50% des Grenzwertes. Erwartungsgemäß lagen auch die Schwefeldioxid(SO2)- und Kohlenmonoxid(CO)-Konzentrationen weit unter den Grenzwerten.
Während der Sommermessung wurden 6 Tage mit Überschreitung des Zielwertes für Ozon (O3) gemäß Ozongesetz registriert, die Informationsschwelle wurde jedoch nicht erreicht. Die Ozon- belastung entsprach damit jener in randalpinen Reinluftgebieten.
Insgesamt wurden während der beiden Messperioden die strengen Vorgaben der Kurorte-Richtlinie in Fischbach klar eingehalten.