Luftgütemessungen Bad Radkersburg
In Bad Radkersburg wurden von 18. August 2014 bis 30. Juni 2015 mittels mobiler Messstation bzw. integralem Messnetz Überprüfungs- messungen gemäß dem Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurorte-Gesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) zur gesetzlich vorge- schriebenen periodischen Luftgüteüberprüfung als Voraussetzung für die Führung des Prädikats „Bäderkurort" durchgeführt.
Für die Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 wurden im Messzeit- raum 31 bzw. 83 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl.I Nr.115/1997, i.d.g.F.) bzw. Kurorte-Richtlinie registriert. Mit Jahresmittelwerten von 27 bzw. 22 μg/m³ wurden die IG-L-Grenzwerte von 40 bzw. 25 μg/m³ eingehalten, die Richtwerte der Kurorterichtlinie (20 bzw. 15 μg/m³) jedoch klar überschritten.
Ein Einhalten der strengen Vorgaben der Kurorterichtlinie ist in Bad Radkersburg angesichts der hohen regionalen Hintergrundbelastung mittelfristig nicht zu erwarten.
Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen blieben für alle gemessenen Parameter deutlich innerhalb der Vorgaben des IG-L bzw. der Kurorterichtlinie.
Dies gilt auch für den Schadstoff Benzo(a)pyren B(a)P. Die im Rahmen des PAK-Monitorings (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) gemessenen Konzentrationen blieb mit 0,9 ng/m³
B(a)P im PM10 unter dem IG-L - Grenzwert von 1 ng/m³.
Die Ozon-Konzentrationen entsprachen der Topographie des Messstandortes und der Region. Die Vorgabe der Kurorterichtlinie wurde eingehalten, der Zielwert des Ozongesetzes (120 μg/m³) jedoch an 21 Tagen überschritten. Eine Einhaltung der Zielvorgabe des Ozongesetzes ist im Ostalpenraum allerdings unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.