Mobile Luftgütemessungen Bad Gleichenberg
02.07.2015. - 29.06.2016
Ziel der gegenständlichen Luftgütemessungen in Bad Gleichenberg war die Erhebung und Beurteilung der Immissions-Ist-Situation im Rahmen des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.), um die Voraussetzungen zur Beibehaltung des Prädikats „Bäderkurort" zu überprüfen.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte nach den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft sowie der zum Vollzug des Kurortegesetzes erarbeiteten „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten". (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013).
Für die Feinstaubfraktion PM10 wurden 13 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel- grenzwertes gemäß IG-L bzw. Kurorte-Richtlinie registriert. Der Jahresmittelwert lag bei 21 µg/m³. Damit wurden die gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte eingehalten. Dies gilt auch für den PM2,5-Anteil für den ein Jahresmittelwert von 13 µg/m³ berechnet wurde. Die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes gem. Kurorte Richtlinie lag mit 25 Tagen gerade noch innerhalb der Toleranzmarge (25 Tage/Jahr).
Die Stickstoffdioxidkonzentrationen blieben für alle gemessenen Parameter deutlich innerhalb der Vorgaben des IG-L bzw. der Kurorterichtlinie. Die höchste NO2-Belastung wurde am Hauptplatz mit einem Jahresmittelwert von 15,4 µg /m³ (51% des Kurorterichtwertes) registriert.
Die Konzentration für den Schadstoff Benzo(a)pyren B(a)P, die im Rahmen des PAK-Monitorings (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) ermittelt wird, blieb mit 0,6 ng/m³ B(a)P unter dem IG-L-Grenzwert von 1 ng/m³.
Die Ozon-Konzentrationen entsprachen der Topographie des Messstandortes und der Region. Die Vorgabe der Kurorterichtlinie wurde eingehalten, der Zielwert des Ozongesetzes (120 μg/m³) jedoch an 17 Tagen überschritten. Eine Einhaltung der Zielvorgabe des Ozongesetzes ist im Ostalpenraum allerdings unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Insgesamt entsprach die Luftqualität in Bad Gleichenberg während der Messungen den Vorgaben der „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" für bestehende Bäderkurorte. Um die strengen Vorgaben gemäß Tabelle 3 ( für das Erstansuchen um das Prädikat "Bäderkurort") langfristig einhalten zu können, wäre eine Verbesserung der Luftqualität durch lokale Maßnahmen anzustreben.