Mobile Luftgütemessung Bad Aussee 2016/2017
Das Ziel der mobilen Luftgütemessungen in der Gemeinde Bad Aussee von 27. Juli 2016 bis 5. Juli 2017 war die Überprüfung der Voraussetzung zur Führung des Prädikats „Luftkurort" durch Erhebung und Beurteilung der Immissions-Istsituation im Rahmen des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.).
Die Messungen erfolgten mittels mobiler Luftgüte-Messstation. Die Messstandorte befanden sich alternierend im Bereich des Kurparks Bad Aussee bzw. wenig östlich von diesem. Ein integrales Stickstoffdioxidmessnetz wird ständig seit 2003 an drei Messpunkten betrieben.
Zeitgleich wurden an den Standorten der mobilen Messstation Messungen mit einem Low-Volume-Sammler durchgeführt, mit welchem Feinstaub(PM10)-Konzentrationen gemessen und im Zuge eines steiermarkweiten Monitorings der Anteil an PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) im Feinstaub bestimmt wurden.
Für Feinstaub PM10 wurden die Vorgaben der Kurorterichtlinie durchwegs eingehalten. Für Feinstaub PM2.5 wurden 16 Tage mit Überschreitung des Richtwertes der Kurorterichtlinie (25 μg/m³) registriert. Bereits bestehende Luftkurorte dürfen vorübergehend bis zu 20 Überschreitungstage/Jahr aufweisen, mittel- bis langfristig ist ein Einhalten des Grenzwertes aber anzustreben. Maßnahmenpläne zur lokalen Emissionsreduktion sind zu erarbeiten. Der PM2.5-Jahresmittelwert lag unter dem Richtwert(10 μg/m³). Die Einhaltung der mittel- bis langfristigen Ziele gemäß der Kurorterichtlinie erfordert eine Reduktion der PM2.5-Immissionen, die vor allem durch die Verringerung der lokalen Verkehrs- und Hausbrandemissionen erreicht werden könnte.
Die Stickstoffdioxid-NO2-Konzentrationen lagen im Messzeitraum klar innerhalb der Vorgaben der Kurorterichtlinie für Luftkurorte.
Die Ozonkonzentrationen entsprachen der Höhenlage und der Umgebungssituation. Zwar wurde sowohl der anzustrebende Richtwert für den Achtstundenmittelwert gemäß Kurorterichtlinie (100 μg/m³) als auch der Zielwert gemäß Ozongesetz (120 μg/m³) an 36 Tagen bzw. an 7 Tagen überschritten, ein Einhalten dieser Zielvorgaben ist aber im gesamten Ostalpenraum generell nicht zu erwarten. Der für die Beurteilung von bereits bestehenden Luftkurorten mittelfristig heranzuziehende Richtwert (160 μg/m³) wurde nicht verletzt.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P, das aus den gravimetrisch gesammelten Feinstaubproben analysiert wurde, lag im Jahresmittel unter dem Grenzwert gemäß IG-L.
Die Konzentrationen von Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO wurden in Bad Aussee wegen der geringen lokalen Relevanz nicht erhoben.
Zusammenfassend erbrachte die Luftqualitätsüberprüfung in Bad Aussee ein positives Ergebnis. Die Richtwerte für bestehende Kurorte konnten durchwegs eingehalten werden, bei den Primärschadstoffen PM10 und NO2 auch bereits die strengeren Vorgaben gemäß Kurorterichtlinie. Um diese auch für PM2.5 zu erreichen ist mittelfristig für diesen Schadstoff eine Reduktion anzustreben.