Mobile Luftgütemessung Bad Waltersdorf
2016/2017
Der Gund für die mobilen Luftgütemessungen in der Gemeinde Bad Waltersdorf von 01.07.2016 bis 03.07.2017 war die geplante Erweiterung des Kurbezirkes aufgrund der Zusammenlegung der Gemeinden Bad Waltersdorf und Sebersdorf was eine Erhebung und Neubeurteilung der Voraussetzung zur Führung des Prädikats „Bäderkurort" erforderlich machte.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) sowie den „Bewertungsgrößen für die Überprüfung bereits anerkannter Bäderkurorte" laut „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" ("Kurorterichtlinie" der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013).
Die Bedingungen für Luftschadstoffimmissionen sind in Bad Waltersdorf durch die Lage in der Klimaregion A.10 „Terrassenlandschaft im Raum Fürstenfeld" sehr differenziert zu betrachten. Vor allem das Winterhalbjahr ist häufig durch Windarmut, hohe Frost- und Nebelbereitschaft sowie Neigung zu Inversionslagen mit schlechten Ausbreitungs- bedingungen für Luftschadstoffe gekennzeichnet. Im Sommerhalbjahr sind dagegen die Ausbreitungsbedingungen durch wesentlich stärker entwickelte Talwinde durchaus günstig.
Für Feinstaub PM10 wurden 14 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel-Richtwertes (max. 166% d. RW) registriert - wobei 25 Überschreitungstage/Jahr toleriert werden. Beim Jahresmittelwert (JMW) konnten die Vorgaben gemäß Kurorterichtlinie eingehalten werden (max. 80% d. RW).
Beim Feinstaub PM2.5 wurden hinsichtlich der Vorgaben gemäß Kurorterichtlinie für den Tagewsmittelwert ein Maximum von 273% erreicht und 47 Tage mit Richtwetrüberschreitung registriert, wobei auch hier 25 Überschreitungstage/Jahr toleriert werden. Der Jahresmittelwert lag bei 100% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Insgesamt konnten damit die Vorgaben der Kurorterichtlinie für Feinstaub nicht eingehalten werden.
Die Stickstoffdioxidkonzentrationen waren am Standort der Mobilen Messstation im Steiermark weiten Vergleich überdurchschnittlich hoch, was auf Immissionen aus der A2 „Südautobahn" zurückzuführen ist. Die Richtwerte für Bäderkurorte gemäß Kurorterichtlinie konnten dennoch sowohl bei der mobilen als auch bei der integralen Messung eingehalten werden.
Für Stickstoffoxide sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen auch für diesen Schadstoff über dem Durchschnitt.
Die Ozonkonzentrationen entsprachen der Region. Der Richtwert gemäß Kurorterichtlinie wurde nicht überschritten, ein Einhalten der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz ist im Ostalpenraum unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Die Konzentration des Schadstoffes Benzo(a)pyren B(a)P in PM10, welcher hauptsächlich bei unvollständiger Verbrennung entsteht (unter anderem veraltete Festbrennstoff- heizungen), betrug 1,2 ng/m³ als Jahresmittelwert. Dies stellt gemäß IG-L insofern keine Grenzwertverletzung dar, da der Immissionsgrenzwert mit 1 ng/m³ ohne Nachkommastelle definiert ist und der Messwert somit abgerundet wird.
Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO wurden aufgrund der steiermarkweit generell niedrigen Konzentrationen, infolge langjähriger Maßnahmen, im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine generelle Verbesserung der Luftqualität durch verschiedene lokale Maßnahmen anzustreben wäre, mit dem Ziel, die aktuellen und langfristig auch die strengeren Vorgaben für Bäderkurorte gemäß Kurorterichtlinie einhalten zu können.