Geruchsrichtlinie Steiermark
In Österreich gibt es in Bezug auf die Beurteilung von Geruchsimmissionen keine einheitliche Vorgehensweise. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, auf Basis von neuesten fachlichen Grundlagen aus der Immissionstechnik bzw. Umweltmedizin, eine umfassende und fundierte Beurteilungsgrundlage zu schaffen. Die Richtlinie bietet ein verfahrensunabhängiges (z. Bsp. BauG, GewO, AWG, UVP-G, MinROG) Werkzeug für eine möglichst klare und nachvollziehbare Geruchsbeurteilung.