Mobile Luftgütemessungen Schwanberg
04.07.2017 - 02.07.2018
Die gegenständlichen Luftgütemessungen in Schwanberg wurden von 04.07.2017 - 02.07.2018, auf Grund des Ansuchens der Gemeinde Schwanberg um Zuerkennung des Prädikats "Bäderkurort", als Überprüfungsmessung gemäß den Vorgaben des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurorte-Gesetzes durchgeführt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) sowie der „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten".
Für Feinstaub PM10 wurden 60% des Richtwertes für den Jahresmittelwert (JMW) und ein maximaler Tagesmittelwert (TMWmax) von 162% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie registriert, wobei hier mit 4 Überschreitungstagen die Immissionen im Toleranzbereich (10 Tage/Jahr) blieben.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten 53% des Richtwertes für den JMW gemäß Kurorterichtlinie, der TMWmax lag bei 320% der Vorgaben, die an 21 Tagen überschritten wurden (Toleranz 20 Tage/Jahr).
Hinsichtlich der Schadstoffe Stickstoffdioxid-NO2 und Stickstoffoxide lagen die am Standort der Mobilen Messstation registrierten Konzentrationen im Steiermark weiten Vergleich auf deutlich unterdurchschnittlichem Niveau.
Dies gilt auch für den sekundären Schadstoff Ozon, auch wenn der Zielwert gem. Ozongesetz an 2 Tagen überschritten wurde. Eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz ist im Ostalpenraum unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 als Jahresmittelwert blieb klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L (1 ng/m3).
Die Luftschadstoffe Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO wurden im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben, da sich die Konzentrationen Steiermark weit generell auf niedrigem Niveau bewegen.
Auf die Erhebung der Staubdeposition mittels Integraler Messungen wurde ebenfalls verzichtet, da hierfür kein unmittelbarer Bedarf (regionale Emittenten) bestand.
Insgesammt lagen die in Schwanberg erhobenen Luftschadstoffimmissionen - abgesehen von einem leicht erhöhten PM2.5-Niveau - klar innerhalb der Vorgaben für ein Erstansuchen für Bäderkurorte gemäß Kurorterichtlinie.