Mobile Luftgütemessungen Laßnitzhöhe
06.07.2017 - 02.07.2018
Die gegenständlichen Luftgütemessungen in Laßnitzhöhe wurden von 06.07.2017 - 02.07.2018 als Überprüfungsmessung gemäß den Vorgaben des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurorte-Gesetzes durchgeführt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) sowie der „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten".
Für Feinstaub PM10 wurden 80% des Richtwertes für den Jahresmittelwert (JMW) und ein maximaler Tagesmittelwert (TMWmax) von 148% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie registriert, wobei hier mit 4 Überschreitungstagen die Immissionen im Toleranzbereich (10 Tage/Jahr) blieben.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten 67% des Richtwertes für den JMW gemäß Kurorterichtlinie, der TMWmax lag bei 280% der Vorgaben, die an 31 Tagen überschritten wurden (Toleranz 20 Tage/Jahr). Die erhöhte Belastung ist bedingt durch die Nähe zum Großraum Graz bzw. durch die hohe Grundbelastung der gesamten Oststeiermark.
Der Jahresmittelwert für die Stickstoffdioxidkonzentrationen NO2 erreichte an der mobilen Messstation 40% gem. Kurorterichtlinie, im integralen Messnetz lag der Höchstwert des Jahresmittels bei 60% (Messpunkt Kreuzung Hauptstr./Greimelweg). Als Tagesmittel wurden 50% des Richtwertes für bestehende Luftkurorte registriert. Damit lagen die Stickstoffdioxidemissionen am Standort der Mobilen Messstation im steiermarkweiten Vergleich auf eher unterdurchschnittlichem Niveau. Klar unterdurchschnittlich blieben die Konzentrationen für Stickstoffoxide NOx für die keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt sind.
Für Ozon O3 wurden 84% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie erreicht bzw. 113% des Zielwertes gemäß Ozongesetz, der an 11 Tagen überschritten wurde. Die Konzentrationen entsprachen damit der Region. Eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz ist im Ostalpenraum unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 betrug 0,4 ng/m³ als Jahresmittelwert und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Luftschadstoffe Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO wurden im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben, da sich die Konzentrationen Steiermark weit generell auf niedrigem Niveau bewegen.
Auf die Erhebung der Staubdeposition mittels Integraler Messungen wurde ebenfalls verzichtet, da hierfür kein unmittelbarer Bedarf (regionale Emittenten) bestand.