Mobile Luftgütemessungen Gröbming 2019/2020
Die Luftgütemessungen in Gröbming wurden gemäß den Vorgaben des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurorte-Gesetzes (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) im Zeitraum von 3. Juli 2019 - 1. Juli 2020 durchgeführt. Überprüfungsmessungen sind gemäß der „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" ( Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013) in Abständen von zumindest 10 Jahren vorgesehen.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) sowie der Tabelle 2 „Bewertungsgrößen für die Überprüfung von bereits anerkannten Luftkurorten und Heilklimatischen Kurorten" dieser Richtlinie. Kurzfristig erhöhte Stickstoffoxid-Immissionen konnten einem eindeutigen Ereignis (Baustelle) zugeordnet werden. Abgesehen davon wurden diese Vorgaben in Gröbming für sämtliche erfassten Luftschadstoffe eingehalten. Damit kann die Luftqualität in Gröbming insgesamt als gut bezeichnet werden. Eine Verringerung der PM10- und PM2.5-Immissionen wäre im Wirkungsbereich der Gemeinde am ehesten im Sektor der Hausbrandemissionen möglich. Hier tragen vor allem ältere bzw. schlecht funktionierende Festbrennstoffheizungen überproportional zu den Belastungen bei. Auf die Reduktion bzw. Verbesserung dieser Heizungen könnte ein verstärktes Augenmerk gelegt werden.