Mobile Luftgütemessungen Aflenz
2019/2020

Im Zeitraum von 2. Juli 2019 - 3. Oktober 2020 wurden in Aflenz Luftgütemessungen mittels mobiler Messstation durchgeführt. Ziel der Messungen war, die Immissions-Istsituation im Untersuchungsgebiet im Rahmen des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) zu erheben und zu beurteilen, um die Voraussetzungen zur Beibehaltung des Prädikats „Luftkurort" zu überprüfen. Zeitgleich wurde am Standort der mobilen Messstation mit einem Low-Volume-Sammler die lokale PM10-Konzentration gemessen und im Zuge eines steiermarkweiten Monitorings der Anteil an PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) im Feinstaub bestimmt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), des Ozongesetzes sowie der Tabelle 2 „Bewertungsgrößen für die Überprüfung von bereits anerkannten Luftkurorten" der Kurorterichtlinie.
Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen Stickstoffdioxidmessnetz folgende Luftschadstoff-Situation ermittelt:
Für beide Feinstaubfraktionen, PM10 und PM2.5, wurden Überschreitungen des jeweiligen Tagesmittelrichtwertes gemäß Kurorterichtlinie registriert, dies allerdings rund um ein "Wüstenstaub-Ereignis" Ende März 2020. Die Toleranz der Überschreitungstage/Jahr wurde jedenfalls klar eingehalten. Die Jahresmittelwerte lagen deutlich unter den Richtwerten der Kurorterichtlinie.
Die Stickstoffdioxid-(NO2)-Konzentrationen blieben, sowohl bei der mobilen als auch bei der integralen Messung, deutlich unter den Richtwerten der Kurorterichtlinie.
Für die Summe der Stickstoffoxide (NOx) sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff deutlich unter dem Durchschnitt.
Auch die Ozonkonzentrationen blieben unter den anzuwendenden Richtwerten und entsprachen den Konzentra- tionen der Region. Der Zielwert gemäß Ozongesetz wurde an sechs Tagen überschritten. Da sich Ozonkonzentra- tionen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz im Ostalpenraum unter „normalen" Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren (B(a)P) in PM10 betrug 0,7 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³
Insgesamt konnten die Vorgaben der Tabelle 2 der Kurorterichtlinie in Aflenz für sämtliche erfassten Luftschadstoffe eingehalten werden.
Damit kann die Luftqualität in Aflenz als gut bezeichnet werden und entspricht den Erwartungen an heilklimatische Kurorte und Luftkurorte. Eine Verringerung der PM10- und PM2.5-Immissionen wäre im Wirkungsbereich der Gemeinde vorwiegend im Sektor Hausbrandemissionen möglich. Hier tragen vor allem ältere bzw. schlecht funktionierende Festbrennstoffheizungen überproportional zu den Belastungen bei. Auf die Reduktion bzw. Verbesserung dieser Heizungen sollte ein verstärktes Augenmerk gelegt werden.