Mobile Luftgütemessungen Fischbach
2020/2021
Die mobilen Luftgütemessungen in Fischbach von Juli 2020 bis Juli 2021 wurden als Überprüfungsmessungen gemäß dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) durchgeführt, das periodisch wiederkehrende Luftgüteuntersuchungen in Kurorten vorschreibt, um die Voraussetzungen zur Führung des Prädikats „Kurort" zu überprüfen. Zeitgleich wurden am Standort der mobilen Messstation mit einem Low-Volume-Sammler
die lokalen PM10-Konzentrationen gemessen und im Zuge eines steiermarkweiten Monitorings der Anteil an PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) im Feinstaub bestimmt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des ImmissionsschutzgesetzesLuft (IG-L), des Ozongesetzes sowie der Tabelle 2 „Bewertungsgrößen für die Überprüfung von bereits anerkannten Luftkurorten" der Kurorterichtlinie.
Während der gesamten Messperiode lag die Feinstaubbelastung in Fischbach im Vergleich mit Messstationen in obersteirischen Ballungsräumen auf unterdurchschnittlichem Niveau. Für Feinstaub PM10 wurden mit einem maximalen Tagesmittelwert von 54 µg/m³ 108% des Richtwertes und - im Zusammenhang mit einem so genannten „Wüstenstaubereignis" - 1 Tag mit Überschreitung dieses Wertes registriert. Die in der Kurorterichtlinie vorgesehene Toleranzgrenze von 10 Überschreitungstagen wurde damit klar eingehalten. Hinsichtlich des Jahresmittelwertes wurden 45% des Richtwertes erreicht. Für Feinstaub PM2.5 wurde ein maximaler Tagesmittelwert von 30 µg/m³ 120% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie - ebenfalls im Zuge des Wüstenstaubereignisses registriert. Insgesamt wurde an 2 Tagen diese Vorgabe überschritten, wobei 20 Überschreitungstage/Jahr toleriert werden. Der Jahresmittelwert lag mit 5 µg/m³ bei 33% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Die Stickstoffdioxid-NO2-Konzentrationen erreichten am Standort der mobilen Messstation einen maximalen Tagesmittelwert von 15% und einen Jahresmittelwert von 13% des Richwertes gemäß Kurorterichtlinie. Die integralen Stickstoffdioxidmessungen ergaben als höchsten Jahresmittelwert am Messpunkt bei der ZAMG-Wetterstation an der Schanzsattelstraße 34% der Vorgabe gemäß Kurorterichtlinie. Für die Summe der Stickstoffoxide NOx sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff deutlich unter dem Durchschnitt.
Für Ozon O3 wurden für den maximalen Achtstundenmittelwert 83% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie bzw. für den Zielwert gemäß Ozongesetz 111% erreicht. An neun Tagen wurde dieser Zielwert überschritten. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentrationen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz im Ostalpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 betrug 0,2 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind steiermarkweit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.
Damit kann die Luftqualität in Fischbach als gut bezeichnet werden und entspricht den Vorgaben für
heilklimatische Kurorte und Luftkurorte.