Mobile Luftgütemessungen St_Lambrecht
2021/2022
Die mobilen Luftgütemessungen in St.Lambrecht von Juli 2021 bis Juli 2022 wurden im Zuge des Ansuchens um Zuerkennung des Prädikats „Luftkurort" gemäß dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) sowie der Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" („Kurorterichtlinie", Herausgeberin: Kommission für Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013) durchgeführt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), des Ozongesetzes sowie der Tabelle 1 „Richtwerte gemäß WHO für das Neuansuchen von Luftkurorten" in der Kurorterichtlinie.
Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen Stickstoffdioxidmessnetz folgende Luftschadstoffsituation ermittelt:
Für Feinstaub PM10 wurden mit einem maximalen Tagesmittelwert von 32 μg/m³ 64% des Richtwertes und somit kein Tag mit Überschreitung dieses Wertes registriert. Mit einem Jahresmittelwert von 8 μg/m³ wurden 40% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie erreicht.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten mit einem maximalen Tagesmittelwert von 24 μg/m³ 96% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Der Jahresmittelwert lag bei 27% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Für die Stickstoffdioxid NO2-Konzentrationen wurden am Standort der mobilen Messstation 33% des Tagesmittel-Richtwertes für Kurorte registriert, der Jahresmittelwert lag bei 20% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Die integralen Stickstoffdioxidmessungen ergaben als höchsten Jahresmittelwert am Messpunkt am Hauptplatz in Neumarkt (LNM 3) 23,3 μg/m³ und damit 78% des Jahresmittel-Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. In St. Lambrecht wurden 6,3 μg/m³ (21%, LNM 1) und in Mühlen 8 μg/m³ (27%, LNM 6) registriert.
Für die Summe der Stickstoffoxide (NOx) sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff deutlich unter dem Durchschnitt.
Für Ozon (O3) wurden mit einem maximalen Achtstundenmittelwert von 127 μg/m³ 127% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie bzw. 106% des Zielwertes gemäß Ozongesetz erreicht. Der Richtwert wurde an 54 Tagen, der Zielwert an 3 Tagen überschritten. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentrationen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz bzw. des noch strengeren Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie im Ostalpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren (B(a)P) in PM10 betrug 0,4 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind Steiermark weit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.